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	<title>Die Sachsen Zeit &#187; Sturm 34</title>
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		<title>Bundesgerichtshof verhandelt über Sturm 34</title>
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		<pubDate>Tue, 18 Aug 2009 12:24:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>gtschung</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sturm 34]]></category>

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		<description><![CDATA[Karlsruhe/Leipzig. Der Bundesgerichtshof verhandelt am 8. Oktober 2009 über die Revision im Verfahren gegen fünf führende Mitglieder der verbotenen Neonazi-Kameradschaft &#34;Sturm 34&#34;. Das bestätigte auf Nachfrage der Sachsen Zeit eine Sprecherin des BGH in Karlsruhe. Nach Angaben der Sprecherin wird über den Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft Dresden vor dem 5. Strafsenat des BGH in Leipzig verhandelt. Die Staatsanwaltschaft will damit eine Aufhebung des Freispruchs wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung erreichen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Staatsanwaltschaft will Aufhebung der Freisprüche wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung erreichen</strong><br />Karlsruhe/Leipzig. Der Bundesgerichtshof verhandelt am 8. Oktober 2009 über die Revision im Verfahren gegen fünf führende Mitglieder der verbotenen Neonazi-Kameradschaft &quot;Sturm 34&quot;. Das bestätigte auf Nachfrage der Sachsen Zeit eine Sprecherin des BGH in Karlsruhe. Nach Angaben der Sprecherin wird über den Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft Dresden vor dem 5. Strafsenat des BGH in Leipzig verhandelt. Die Staatsanwaltschaft will damit eine Aufhebung des Freispruchs wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung erreichen.<br />Vier der fünf Angeklagten um den mutmaßlichen Rädelsführer Tom W. waren im August 2008 vom Dresdner Landgericht unter anderem zu zum Teil mehrjährigen Haftstrafen wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Der fünfte Angeklagte, Matthias Rott, wurde von sämtlichen Vorwürfen freigesprochen, da er als V-Mann für den Chemnitzer Staatsschutz gearbeitet hatte. Das Gericht war in seiner Entscheidung deutlich unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafen geblieben. Zudem sah es den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung als nicht erwiesen an, so dass die Angeklagten in diesem Punkt aus Mangel an Beweisen freizusprechen waren.<br />
Die Neonazi-Kameradschaft &quot;Sturm 34&quot; hatte über Jahre in der Region Mittweida und Umgebung für Angst und Schrecken gesorgt. Bei zahlreichen Überfällen waren etliche Opfer zum Teil schwer verletzt worden. Sachsens Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) hatte die Kameradschaft erst im April 2007 verboten, obwohl die Umtriebe der Kameradschaft spätestens seit der offiziellen Gründung im März 2006 bekannt waren.<br />
Nie geklärt wurde vor Gericht zudem die Rolle der NPD. Der Sachsen Zeit vorliegende Telefonüberwachungsprotokolle belegen, dass zumindest der damalige NPD-Kreisvorsitzende Harald Nieher nicht nur in engem Kontakt zum Rädelsführer Tom W. stand, sondern diesem auch direkte Aufforderungen zu Straftaten erteilte. </p>
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		<title>Drei &quot;Sturm 34&quot;-Anhänger wegen Körperverletzung verurteilt</title>
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		<pubDate>Thu, 16 Oct 2008 18:13:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sturm 34]]></category>

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		<description><![CDATA[Hainichen/Dresden. Drei Mitglieder und Sympathisanten der verbotenen rechtsextremistischen Vereinigung «Sturm 34» sind vom Amtsgericht Hainichen wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Ein weiterer Angeklagter wurde freigesprochen, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Ihnen war vorgeworfen worden, an Überfällen auf ein Dorffest in Breitenborn im Juni 2006 und in Mittweida im Mai 2006 beteiligt gewesen zu sein. Die Staatsanwaltschaft hatte für alle Angeklagten Bewährungsstrafen gefordert.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href=http://new.sachsen-zeit.de/wp-content/uploads/ rel=floatbox class=floatbox><img class=floatbox rel=floatbox align=left src=http://new.sachsen-zeit.de/wp-content/uploads/ border=0 height=></a>Hainichen/Dresden. Drei Mitglieder und Sympathisanten der verbotenen rechtsextremistischen Vereinigung «Sturm 34» sind vom Amtsgericht Hainichen wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Ein weiterer Angeklagter wurde freigesprochen, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Ihnen war vorgeworfen worden, an Überfällen auf ein Dorffest in Breitenborn im Juni 2006 und in Mittweida im Mai 2006 beteiligt gewesen zu sein. Die Staatsanwaltschaft hatte für alle Angeklagten Bewährungsstrafen gefordert.<br />Ein Angeklagter, der an beiden Überfällen beteiligt gewesen war, erhielt laut Sprecher eine einjährige Freiheitsstrafe auf Bewährung. Ein weiterer Mann, der bei der Schlägerei in Breitenborn dabei war, sei zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Ein dritter Angeklagter sei nach Jugendstrafrecht zu 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden.</p>
<p>In Breitenborn sollen die Männer ohne Anlass eine Schlägerei mit vermeintlichen Punks begonnen haben, bei der acht Gäste verletzt wurden. In Mittweida seien ebenfalls Personen mit Faustschlägen traktiert und mit Bierflaschen beworfen worden. Zwei Menschen wurden dabei verletzt.</p>
<p>Im August hatte das Landgericht Dresden zwei von fünf angeklagten «Sturm 34»-Mitgliedern, die zum Kern der Organisation gehörten, zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Kameradschaft war im April 2007 von Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) verboten worden. Die aus 40 bis 50 Mitgliedern bestehende Gruppe soll für gewalttätige Überfälle in der Region Mittweida verantwortlich sein.</p>
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		<title>SPD und Linke kritisieren Sturm-34-Urteil</title>
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		<pubDate>Tue, 12 Aug 2008 21:21:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sturm 34]]></category>

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		<description><![CDATA[Dresden. Der überraschende Freispruch im Prozess gegen führende Mitglieder der verbotenen Neonazi-Kameradschaft „Sturm 34“ hat eine heftige Debatte ausgelöst. Die Staatsschutzkammer am Landgericht in Dresden hatte sie am Mittwoch vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung freigesprochen. Vor allem Teile der  Opposition im sächsischen Landtag, aber auch der SPD-Kreisverband Mittelsachsen übten Kritik. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href=http://new.sachsen-zeit.de/wp-content/uploads/Koeditz1.gif rel=floatbox class=floatbox><img class=floatbox rel=floatbox align=left src=http://new.sachsen-zeit.de/wp-content/uploads/Koeditz1.gif border=0 width=200></a><strong>Köditz: Ergebnis des kollektiven Versagens von Polizei, Justiz und Innenministerium</strong><br />Dresden. Der überraschende Freispruch im Prozess gegen führende Mitglieder der verbotenen Neonazi-Kameradschaft „Sturm 34“ hat eine heftige Debatte ausgelöst. Die Staatsschutzkammer am Landgericht in Dresden hatte sie am Mittwoch vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung freigesprochen. Vor allem Teile der  Opposition im sächsischen Landtag, aber auch der SPD-Kreisverband Mittelsachsen übten Kritik. <br />Kerstin Köditz, Sprecherin der Linksfraktion für antifaschistische Politik: „Das Urteil gegen Mitglieder der Neonazi-Gruppe ,Sturm 34´ ist das Ergebnis des kollektiven Versagens einer unheiligen Dreieinigkeit aus Polizei, Justiz und Innenministerium.“ Sie rechne damit, dass sich die Akteure gegenseitig die Schuld dafür zuschieben, dass es nicht zu einer Verurteilung im wichtigsten Anklagepunkt gekommen ist. „Ich gehe davon aus, dass das eklatante Fehlverhalten des Staatsschutzes der Polizeidirektion Chemnitz-Erzgebirge zumindest mitursächlich für diesen beklagenswerten Teil des Urteils ist“, so die Linkspolitikerin weiter. Zu den zahlreichen Ungereimtheiten des Verfahrens gehöre außerdem, dass kein Beamter des Landesamtes für Verfassungsschutzes als Zeuge gehört worden ist, obwohl laut Innenminister dort Erkenntnisse zum „Sturm 34“ vorliegen. Immerhin sei das Gericht bei den angeklagten Überfällen deutlich über das von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafmaß hinausgegangen. Köditz: „Vielleicht wird wenigstens dadurch die notwendige abschreckende Wirkung erreicht.“ Zudem entfalle für den Innenminister die bisherige bequeme Ausrede, er könne wegen des schwebenden Verfahrens keine Auskünfte geben. Die Linksfraktion werde deshalb dieses Thema im Innenausschuss erneut auf die Tagesordnung setzen.<br />
Heftige Kritik übte auch Henning Homann, Vorsitzender der SPD in Mittelsachsen: „Die Ziele, die Inhalte und die Methoden von ,Sturm 34´ waren kriminell, menschenverachtend und von Gewalt geprägt. Das muss man auch auf den Punkt bringen.“  Die Verzögerungen, Formfehler und vor allem die undurchsichtige Rolle eines Polizeiinformanten würden kein gutes Licht auf das Innenministerium und die Chemnitzer Staatsanwaltschaft werfen. „Die Verantwortlichen müssen für die Zukunft Konsequenzen aus diesem Verfahren ziehen. Gegen Nazigruppen, die auf diese äußerst brutale Weise gegen unliebsame Bürgerinnen und Bürger vorgehen, muss in Zukunft härter durchgegriffen werden“, fordert der SPD-Politiker.<br />
Homann sieht ebenso wie die Linke Kerstin Köditz weiterhin keine Zeichen für Entwarnung im Kampf gegen Rechtsextremismus. „Die Nazistruktur in Mittweida wurde durch das Verbot von ,Sturm 34´ nicht nachhaltig genug zerschlagen“, so Homann weiter. Köditz spricht in diesem Zusammenhang bereits von „Sturm 34a“.<br />
Die Opferberatung RAA hat einen Wiederanstieg der rechten Gewalt im Raum Mittweida feststellt und allein für den Zeitraum zwischen Mai und Mitte Juli neun gewalttätige Übergriffe für den Raum Mittweida zählt. Nach Angaben des Bündnis für Menschenwürde in Mittweida haben sich die Aktivitäten der Rechtsextremen vor allem in den ländlichen Raum verlagert.<br />
Homann fordert deshalb: „Wir müssen uns auch im Landkreis über eine ganzheitliche Strategie für Mittelsachsen verständigen.“ Schwerpunkte müssten neben einer konsequenten Strafverfolgung präventive Ansätze, wie die Förderung von demokratischer Jugendarbeit und interkultureller Kompetenzen sein.<br />

<div class=ausschnitth style=padding-left:5px;><a href=http://new.sachsen-zeit.de/wp-content/uploads/HomannHenning.gif rel=floatbox class=floatbox><img class=floatbox rel=floatbox src=http://new.sachsen-zeit.de/wp-content/uploads/HomannHenning.gif border=0 height=150></a></div>
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		<title>Gericht: Sturm 34 war keine kriminelle Vereinigung</title>
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		<pubDate>Wed, 06 Aug 2008 23:12:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>gtschung</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sturm 34]]></category>

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		<description><![CDATA[Dresden. Herbe Niederlage für die Justiz in Sachsen. Die verbotene Neonazi-Kameradschaft „Sturm 34“ war nach Auffassung der Staatsschutzkammer am Dresdner Landgericht keine kriminelle Vereinigung. Dieses überraschende Urteil verkündete am Mittwoch der Vorsitzende Richter Martin Schulze-Griebler. Damit wurden die fünf führenden Köpfe, die Brüder Tom und Peter W., Nico T., Alexander G. und V-Mann Matthias Rott vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung freigesprochen. Stattdessen verurteilte das Gericht drei der Angeklagten zu mehrjährigen Haftstrafen wegen mehrfacher gefährlicher Körperverletzung.
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			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Drei Neonazis als Schläger zu Haftstrafen verurteilt – Freispruch für zwei Angeklagte</strong><br />Dresden. Herbe Niederlage für die Justiz in Sachsen. Die verbotene Neonazi-Kameradschaft „Sturm 34“ war nach Auffassung der Staatsschutzkammer am Dresdner Landgericht keine kriminelle Vereinigung. Dieses überraschende Urteil verkündete am Mittwoch der Vorsitzende Richter Martin Schulze-Griebler. Damit wurden die fünf führenden Köpfe, die Brüder Tom und Peter W., Nico T., Alexander G. und V-Mann Matthias Rott vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung freigesprochen. Stattdessen verurteilte das Gericht drei der Angeklagten zu mehrjährigen Haftstrafen wegen mehrfacher gefährlicher Körperverletzung.<br />
<br />Ob das Signal in der Neonazi-Szene ankommt darf freilich bezweifelt werden. Immerhin hatten Staatsanwaltschaft und Polizei mehr als ein Jahr ermittelt um genau den Nachweis über die Bildung einer kriminellen Vereinigung zu führen. Man bediente sich sogar eines V-Mannes, der aus der Szene berichtete. Es folgten großangelegte Razzien bei dutzenden Mitgliedern der Kameradschaft. Sogar die Telefone wurden belauscht. Doch nicht ein einziges Abhörprotokoll wurde zum Gegenstand des Prozesses gemacht. Dabei belegen die der Sachsen Zeit vorliegenden Dokumente sogar enge Verbindungen zwischen der NPD und den braunen Kameraden aus Mittweida.<br />
Statt der kriminellen Vereinigung rückte das Gericht die brutalen Überfälle der Nazi-Schläger in den Mittelpunkt des Urteils. Der bereits wegen mehrfacher Körperverletzung vorbestrafte mutmaßliche Rädelsführer Tom W. soll wegen gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Sein Bruder Peter soll für drei Jahre sitzen. Nico T. kam sogar mit einer zweijährigen Haftstrafe davon, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem muss er an einem sozialen Trainingskurs teilnehmen und gemeinnützige Arbeit leisten. Kein Wunder, dass Nico T. das Urteil mit einem Grinsen entgegennahm. Während der Begründung zupfte er sich immer wieder sein Bärtchen und rollte mit den Augen.<br />
Auch sonst war von Reue bei den Angeklagten nichts zu spüren. Ihre nach wie vor braune Gesinnung brachten Tom W. und Nico T. mit ihren T-Shirts zum Ausdruck. „Nur sein Tod schützt unsere Kinder“ stand auf dem schwarzen Shit von Nico T. Ein Spruch der eng verwandt ist mit der „Todesstrafe für Kinderschänder“-Kampagne der NPD. Und Tom W. trug auf seinem Rücken den in der Szene beleibten Spruch „All cops are bastards“ – wobei das „O“ durch einen Stinkefinger verfremdet war. Wie ein derartiges T-Shirt in seiner Gefängniszelle landen konnte, war nicht Gegenstand der Verhandlung. Immerhin sitzt der 20-jährige Tom W. mit einer kurzen Unterbrechung seit April 2007 in Untersuchungshaft.<br />
Apropos Untersuchungshaft. Auf die Ausstellung von Haftbefehlen wurde trotz der mehrjährigen Gefängnisstrafen großzügiger Weise verzichtet. Tom W. sitzt ohnehin nach wie vor. Und sein Bruder Peter bleibt bis zur Rechtskraft des Urteils auf freiem Fuß. Bereits gestern kündigte der sichtlich angesäuerte Oberstaatsanwalt Jürgen Schär an gegen das Urteil Revision einzulegen. Immerhin sei man seitens der Staatsanwaltschaft nach wie vor der Auffassung, dass es sich beim „Sturm 34“ um eine kriminelle Vereinigung gehandelt habe.<br />
Im Dresdner Innenministerium macht man derweil gute Miene zum bösen Spiel. „Mit diesen Freiheitsstrafen können wir ein wichtiges Signal ins Land senden. Nämlich dass rechtsradikale Straftaten geahndet werden“, sagte Sachsens Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) im MDR-Sachsenspiegel. Ein Ministeriumssprecher erklärte weiter: „Das Innenministerium sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt.“ Das Urteil sei ein Beispiel für das gute Zusammenwirken von Polizei und Justiz. </p>
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		<title>Sturm 34: Staatsanwältin fordert Jugendstrafen</title>
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		<pubDate>Wed, 06 Aug 2008 08:05:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>gtschung</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sturm 34]]></category>

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		<description><![CDATA[Dresden. Nervös blättert Beatrice Baumann noch einmal ihre handschriftlichen Notizen durch. Die junge Staatsanwältin steht an diesem Montag vor der wohl größten Aufgabe ihrer bisherigen beruflichen Laufbahn. Vor der Staatsschutzkammer am Landgericht in Dresden wird sie kurz nach 13 Uhr mit dem Plädoyer im Prozess gegen die fünf führenden Köpfe der verbotenen Neonazi-Kameradschaft „Sturm 34“ beginnen. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Haftstrafen für Rädelsführer und seinen Bruder beantragt</strong><br />Dresden. Nervös blättert Beatrice Baumann noch einmal ihre handschriftlichen Notizen durch. Die junge Staatsanwältin steht an diesem Montag vor der wohl größten Aufgabe ihrer bisherigen beruflichen Laufbahn. Vor der Staatsschutzkammer am Landgericht in Dresden wird sie kurz nach 13 Uhr mit dem Plädoyer im Prozess gegen die fünf führenden Köpfe der verbotenen Neonazi-Kameradschaft „Sturm 34“ beginnen. <br />Noch bevor die Richter den Saal betreten, macht sie eine verräterische Handbewegung. Sie dreht das vor ihr stehende Mikrofon weg – so als will sie damit erreichen, dass niemand im Zuschauerraum hört, was sie im folgenden zu sagen hat. Ihre blonden Locken hat die 28-Jährige nach hinten gebunden. Sie will zu dieser Gelegenheit besonders streng aussehen.<br />
Die Anklage habe sich im wesentlichen während der Hauptverhandlung bestätigt, beginnt Beatrice Baumann ein wenig zögerlich mit ihrem Plädoyer. Der Überfall auf eine Gruppe Jugendlicher an der Torfgrube in Mittweida habe kurz nach einer sogenannten Skinhead-Kontrollrunde durch den Angeklagten Tom W. stattgefunden. Dabei hätten sich Tom und sein älterer Bruder Peter W. der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht. Auch mit Blick auf den Überfall an der Esso-Tankstelle in Stollberg habe sich die Anklage im wesentlichen bestätigt. Hier seien Nico T., Tom und Peter W. der gefährlichen Körperverletzung überführt – mit Ausnahme des ebenfalls angeklagten V-Mannes Matthias Rott. Allerdings habe es sich bei der Tat nicht um eine zielgerichtete Aktion gehandelt.<br />
Deutlich zurückhaltender plädiert die Staatsanwältin zum Überfall auf das Dorffest in Breitenborn. Die Anklage sei überwiegend bestätigt: „Sie haben unter den Gästen Angst und Schrecken verbreitet“, so Baumann zu den Angeklagten. Neun Besucher seien bei dem Überfall an Pfingsten 2006 verletzt worden. Allerdings gebe es lediglich hinsichtlich des Angeklagten Tom W. einen konkreten Tatnachweis in Sachen gefährlicher Körperverletzung. Nico T. sei zwar vor Ort mit dabei gewesen, aber eine unmittelbare Tatbeteiligung lasse sich aus den Zeugenaussagen nicht ableiten. Besonders schwerer Landfriedensburch spielt bei Staatsanwältin Baumann an diesem Tag keine Rolle. Dabei hatte der Vorsitzende Richter Martin Schulze-Griebler ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch dieser in Betracht zu ziehen sei.<br />
Den Anklagepunkt Volksverhetzung und Verbreitung von rechtsradikaler Musik sieht sie als nicht zweifelsfrei erwiesen an. Und im Zweifel geht es ja immer zu Gunsten der Angeklagten. Den eigentlich spannenden Punkt hat sie sich fast bis zuletzt aufgehoben. Ja auch der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung sei während des Prozesses bestätigt worden. „Sie waren mehr als ein unorganisierter Schlägertrupp“, hält Baumann den fünf Angeklagten vor. Die Angeklagten verfolgen ihre Ausführungen mit ernsten Mienen.<br />
Erst als die Staatsanwältin die aus ihrer Sicht gerechtfertigten Strafen für jeden einzelnen durchgeht, hellen sich die Gesichter auf. Bis auf den Angeklagten Rott empfiehlt sie dem Gericht die Anwendung des Jugendstrafrechts. Für Tom W., laut ihrer Aussage, eindeutig der Rädelsführer sei eine Gesamtstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten Jugendstrafe angemessen. Klar, dass die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Gleiches gilt für Toms Bruder Peter. Der soll nach dem Willen von Baumann für zwei Jahre und zwei Monate hinter Gittern verschwinden. Und die anderen? Nico T. und Alexander G. hätten eine gute Prognose. Deshalb sei für Nico T. eine Strafe von einem Jahr Haft ausgesetzt zur Bewährung ausreichend. Polizistensohn Alexander G. soll sogar nur die Hälfte bekommen. Und V-Mann Rott soll als Belohnung für seine Dienste ohne Strafe davon kommen. Wieso er überhaupt auf der Anklagebank platz nehmen musste, erklärt Baumann nicht.<br />
Für die Verteidiger ist das Plädoyer Baumanns ein gefundenes Fressen. Unisono weisen sie darauf hin, dass sich die Angeklagten mitnichten der Bildung einer kriminellen Vereinigung schuldig gemacht haben. Besonders der Anwalt von Nico T. zerpflückt den entsprechenden Paragrafen 129 aus dem Strafgesetzbuch. „Nicht jede Kameradschaft ist eine kriminelle Vereinigung“, sagt Verteidiger Jürgen Saupe. Eine Mitgliedschaft beim „Sturm 34“ habe es nicht gegeben. „Es gab keine verbindlichen Verhaltensregeln, keine Beitragspflicht, keinen Vorstand, keine Sitzungen“, erklärte Saupe. Nichts von alledem was der Bundesgerichtshof als Mindestvoraussetzungen für den entsprechenden Tatbestand definiert habe, treffe im vorliegenden Fall zu. Deshalb fordere er für seinen Mandanten Freispruch. Den fordert auch Uwe Hoffmann für seinen Mandaten Matthias Rott. Und auch die übrigen Angeklagten sollen nach dem Willen ihrer Verteidiger mit deutlich geringeren Strafen davon kommen.  Schließlich habe ihr Mandant bewiesen, dass er straffrei leben könne und deshalb eine Chance verdient, findet Ines Killian, die Anwältin von Peter W. Ihm sei deshalb eine Haftstrafe ohne Bewährung zu ersparen. Und selbst der mutmaßliche Rädelsführer Tom W. soll nach dem Willen seines Verteidigers mit einer deutlich milderen Strafe davon kommen. Für ihn sei eine Jugendstrafe von unter einem Jahr angemessen, so Hansjörg Elbs. Wenn überhaupt handele es sich beim „Sturm 34“ um eine Bande und nicht um eine kriminelle Vereinigung.<br />
Anders als ursprünglich geplant, soll es bereits an diesem Mittwoch ein Urteil geben. Man darf gespannt sein, ob die Staatsschutzkammer nicht sogar noch über die Anträge der Staatsanwaltschaft hinausgeht.</p>
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		<title>Sturm 34: Schon heute Ende der Beweisaufnahme?</title>
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		<pubDate>Mon, 04 Aug 2008 06:29:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sturm 34]]></category>

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		<description><![CDATA[Dresden. Der Prozess gegen fünf führende Mitglieder der verbotenen Neonazi-Kameradschaft „Sturm 34“ soll heute vor der Staatsschutzkammer am Landgericht in Dresden fortgesetzt werden. Das Gericht plant die Beweisaufnahme mit der restlichen Verlesung der Einträge aus dem Bundeszentralregister zu beenden. Zudem soll noch einer der bei verschieden Überfällen verwendeten Quarzhandschuhe gezeigt werden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href=http://new.sachsen-zeit.de/wp-content/uploads/AlexanderGX.gif rel=floatbox class=floatbox><img class=floatbox rel=floatbox align=left src=http://new.sachsen-zeit.de/wp-content/uploads/AlexanderGX.gif border=0 height=150></a><strong>Noch in dieser Woche könnten die Plädoyers beginnen</strong><br />Dresden. Der Prozess gegen fünf führende Mitglieder der verbotenen Neonazi-Kameradschaft „Sturm 34“ soll heute vor der Staatsschutzkammer am Landgericht in Dresden fortgesetzt werden. Das Gericht plant die Beweisaufnahme mit der restlichen Verlesung der Einträge aus dem Bundeszentralregister zu beenden. Zudem soll noch einer der bei verschieden Überfällen verwendeten Quarzhandschuhe gezeigt werden.<br />Sollten weder die Verteidiger noch die Staatsanwaltschaft neue Beweisanträge stellen, könnte noch in dieser Woche mit den Plädoyers begonnen werden.  Überraschenderweise wurde nicht eines der zahlreichen Telefonüberwachungs-Protokolle verlesen. Diese enthalten nach Informationen der „Sachsen Zeit“ sowohl belastendes als auch entlastendes Material.<br />
In Justizkreisen wird hinter vorgehaltener Hand fest mit einer Verurteilung der Angeklagten wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gerechnet. Ein Indiz dafür ist auch die Ablehnung eines Gesuches des mitangeklagten V-Mannes Matthias Rott, seine derzeitige Haftstrafe zu erlassen.<br />
Dem mutmaßlichen Rädelsführer Tom W., dessen Bruder Peter, Alexander G. und Nico T. werden zudem schwerer Landfriedensbruch sowie gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Sie sollen eine Gruppe Jugendlicher an der Torfgrube in Mittweida sowie an der Esso-Tankstelle in Stollberg zusammengeschlagen haben. Gleichzeitig legt ihnen die Staatsanwaltschaft den Überfall auf das Dorffest in Breitenbrunn zur Last.<br /></p>
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		<title>Sturm 34: Noch ein Prozess gegen Tom W.</title>
		<link>http://new.sachsen-zeit.de/2008/07/Sturm-34-Noch-ein-Prozess-gegen-Tom-W./</link>
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		<pubDate>Thu, 17 Jul 2008 07:50:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>gtschung</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sturm 34]]></category>

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		<description><![CDATA[Chemnitz. Verschärfte Sicherheitsvorkehrungen am Landgericht in Chemnitz: Der vermeintlich gefährlichste Neonazi Sachsens, Tom W. aus Mittweida, muss sich seit gestern in einem weiteren Verfahren vor Gericht verantworten. Sämtliche Zuschauer müssen durch eine Sicherheitskontrolle. Handys dürfen nicht mit in den Saal genommen werden. Die Sache hat nur einen Haken: Zuschauer sind so gut wie keine gekommen - nicht die aus anderen Verfahren bekannten Sympathisanten, auch aus der Verwandtschaft des Angeklagten hat keiner den Weg ins Gericht gefunden. Außer zwei Vertretern einer Opferhilfeorganisation hat in der letzten Reihe eine Zivilbeamtin der Polizei Platz genommen. Ansonsten bleiben die Zuschauerreihen leer. Und auch das Medieninteresse hält sich in Grenzen. Bild und Morgenpost haben ihre Prozessbeobachter geschickt, noch ein Agentur-Journalist und das war´s. Die großen regionalen Tageszeitungen haben auf eigene Berichterstatter verzichtet. Nicht einmal ein Vertreter der Mittweidaer Lokalredaktion der „Freien Presse“ ist erschienen. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href=http://new.sachsen-zeit.de/wp-content/uploads/TomWoostSeite.gif rel=floatbox class=floatbox><img class=floatbox rel=floatbox align=left src=http://new.sachsen-zeit.de/wp-content/uploads/TomWoostSeite.gif border=0 width=200></a><strong>Chemnitzer Gericht verhandelt über Revision gegen den mutmaßlichen Rädelsführer</strong><br />Chemnitz. Verschärfte Sicherheitsvorkehrungen am Landgericht in Chemnitz: Der vermeintlich gefährlichste Neonazi Sachsens, Tom W. aus Mittweida, muss sich seit gestern in einem weiteren Verfahren vor Gericht verantworten. Sämtliche Zuschauer müssen durch eine Sicherheitskontrolle. Handys dürfen nicht mit in den Saal genommen werden. Die Sache hat nur einen Haken: Zuschauer sind so gut wie keine gekommen &#8211; nicht die aus anderen Verfahren bekannten Sympathisanten, auch aus der Verwandtschaft des Angeklagten hat keiner den Weg ins Gericht gefunden. Außer zwei Vertretern einer Opferhilfeorganisation hat in der letzten Reihe eine Zivilbeamtin der Polizei Platz genommen. Ansonsten bleiben die Zuschauerreihen leer. Und auch das Medieninteresse hält sich in Grenzen. Bild und Morgenpost haben ihre Prozessbeobachter geschickt, noch ein Agentur-Journalist und das war´s. Die großen regionalen Tageszeitungen haben auf eigene Berichterstatter verzichtet. Nicht einmal ein Vertreter der Mittweidaer Lokalredaktion der „Freien Presse“ ist erschienen. <br />Der inzwischen 20-Jährige wird wie üblich von zwei Justizangestellten in Handschellen in den Saal geführt. Er sitzt seit fast 14 Monaten mit einer kurzen Unterbrechung in Untersuchungshaft. Diesmal trägt er einen roten Kapuzenpulli und eine Cargohose in Tarnfarben. Zumindest die Kleidung sagt nichts mehr aus über seine rechtsradikale Vergangenheit. Bei früheren Verhandlungen sah das anders aus. Immer wieder erschien Tom W. in Klamotten der in der Szene beliebten Marke Thor Steinar vor Gericht. Fast könnte man meinen, er hätte seine braune Gesinnung während der Zeit im Gefängnis abgelegt, wäre da nicht die bekannte Glatze mit der Tätowierung „Skinhead“. Nach Angaben des Gerichts hat der Malerlehrling seiner Bewährungshelferin erklärt, er sei nicht mehr rechtsextrem. Ob das tatsächlich so ist, kann nicht einmal sein Verteidiger sagen. Und vor Gericht mag sich der junge Mann nicht erklären. Nicht zu dieser Frage – genauso wenig wie zu allen anderen.<br />
Der Vorsitzende Richter Kay-Uwe Sander hatte die Prozessbeteiligten noch vor Beginn der Verhandlung zu einem Gespräch ins Hinterzimmer gebeten. Danach war klar. Es wird keine Absprache geben. Ein schnelles Ende ist damit nicht in Sicht. Also wird verhandelt. Doch schon nach wenigen Minuten stellt Richter Sander verblüfft fest, dass kein Vertreter der Jugendgerichtshilfe aus Mittweida anwesend ist. Da Tom W. aber zum Tatzeitpunkt in zumindest in einem Fall noch Jugendlicher war, ist deren Anwesenheit eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Ein Telefonat des Richters mit dem zuständigen Jugendamt bringt Aufklärung. Die Ladung zur Verhandlung war dort zwar angekommen, aber nur die Folgetermine, nicht aber der Eröffnungstermin wurden registriert. Es ist nicht die erste Panne mit der Jugendgerichtshilfe in Mittweida. Auch beim Hauptverfahren gegen die führenden Köpfe der Kameradschaft in Dresden machten die Mittweidaer Jugendgerichtshelfer keine gute Figur.  Ausgerechnet an dem Tag als ihre  Berichte zu den einzelnen Angeklagten vorgetragen werden sollten, war die für Tom und Peter W. zuständige Christel Arnold nicht erschienen. Stattdessen hatte sie eine Vertreterin entsandt, die ihre Berichte zu den Brüdern verlas. Die für das Strafmaß äußerst wichtige Frage in wie weit bei den Angeklagten schädliche Neigungen vorliegen, wurde in den Fällen nicht beantwortet. Genauso wenig war die Vertreterin dazu in der Lage. Grund genug für den in Dresden Vorsitzenden Richter Christel Arnold noch kurzfristig herbeizuzitieren. Das dürfte dem Gericht in Chemnitz nicht gelingen. Sie macht Urlaub, stattdessen erscheint fürs erste mal wieder ihre Vertreterin.<br />
Der Richter unterbricht die Verhandlung bereits nach einer Stunde. Kurz zuvor stellt Verteidiger Hansjörg Elbs noch einen Antrag, der dem Gericht während Verhandlungspause noch einiges Kopfzerbrechen bereitet. Der Anwalt beantragt die Verteidigerin der Nebenklage auszuschließen. Grund: Sein Mandant sei nicht wegen eines Verbrechens angeklagt, sondern nur wegen verschiedener Vergehen – dazu zählt auch die gefährliche Körperverletzung. Und nur bei einem Verbrechen sei bei einem Jugendstrafverfahren eine Nebenklage zulässig. Eine Rechtsauffassung, der sich offenbar auch das Gericht anschließen will. Nach der Mittagspause erklärt der Vorsitzende Richter, dass es wohl zu einer diesbezüglichen Entscheidung kommen werde. Zunächst solle der Nebenklägerin aber Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben werden. Deren Anwältin erklärt noch im Gerichtssaal, dass sie anderer Auffassung sei und voraussichtlich gegen eine entsprechende Entscheidung Beschwerde einlegen werde. Aus ihrer Sicht sei das entsprechende Gesetz erst kürzlich geändert worden, um die Rechte der Opfer zu stärken. Um der Verteidigung von Tom W. aber keinen weiteren Revisionsgrund zu liefern, ist sie gemeinsam mit ihrer Mandantin bereit, die Verhandlung zu verlassen. Die Entscheidung des Gerichts soll heute verkündet werden.<br />
Die angeklagten Taten derer Tom W. beschuldigt wird, sind zumindest an diesem ersten Verhandlungstag in den Hintergrund gerückt. Denn auch der einzige Zeuge an diesem Tag, Gabor C., macht nur vage Angaben zu einem Überfall auf drei Jugendliche in Mittweida am 15. Februar 2006. Er sei in jener Nacht mit zwei Freunden aus dem Café Wintergarten gekommen, als an der Ecke Bahnhofstraße/Leisniger Straße auf einmal eine Gruppe Jugendlicher aufgetaucht sei. Allem Anschein nach seien dies Rechte gewesen. Zumindest habe er auf Grund der Bekleidung darauf geschlossen. Ob der Angeklagte dabei war oder nicht, könne er nicht sagen. Er selber sei vor einem großen, stämmigen Angreifer weggelaufen. Zuvor habe er noch gesehen, wie sein Freund mit einer Bierflasche auf den Kopf geschlagen worden sei. Dass Tom W. zu dieser Szene gehörte, habe er schon vor dem Überfall gewusst.<br />
Tom W. werden bei dem Prozess in Chemnitz noch zwei weitere Überfälle vorgeworfen. Am 10. Februar 2007 soll er mit seinem Schlägertrupp das Café Courage in Döbeln verwüstet haben. Dabei wurden auch zwei Frauen verletzt. Knapp einen Monat vorher soll er nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein Fest in Lunzenau überfallen haben. Für alle drei Taten war Tom W. bereits in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von 19 Monaten verurteilt worden. Dagegen hatte sowohl sein Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft Widerspruch eingelegt.<br /></p>
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		<title>Sturm 34: Angeklagten drohen hohe Strafen</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Jul 2008 06:57:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sturm 34]]></category>

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		<description><![CDATA[Dresden. Für die fünf führenden Mitglieder der verbotenen Neonazi-Kameradschaft „Sturm 34“ wird es eng. Der Vorsitzende Richter Martin Schultze-Griebler machte den Angeklagten im Prozess vor der Staatsschutzkammer am Landgericht in Dresden deutlich, dass das Gericht dazu tendiert die jeweils schwerste Straftat bei einer Verurteilung zu Grunde zu legen. Sollten die Fünf wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, gefährlicher Körperverletzung und besonders schweren Landfriedensburchs verurteilt werden, drohen ihnen mehrjährige Haftstrafen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href=http://new.sachsen-zeit.de/wp-content/uploads/Angeklagte-Kombo-geblendet.gif rel=floatbox class=floatbox><img class=floatbox rel=floatbox align=left src=http://new.sachsen-zeit.de/wp-content/uploads/Angeklagte-Kombo-geblendet.gif border=0 height=150></a><strong>Urteilsverkündung für den 18. August geplant</strong><br />Dresden. Für die fünf führenden Mitglieder der verbotenen Neonazi-Kameradschaft „Sturm 34“ wird es eng. Der Vorsitzende Richter Martin Schultze-Griebler machte den Angeklagten im Prozess vor der Staatsschutzkammer am Landgericht in Dresden deutlich, dass das Gericht dazu tendiert die jeweils schwerste Straftat bei einer Verurteilung zu Grunde zu legen. Sollten die Fünf wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, gefährlicher Körperverletzung und besonders schweren Landfriedensburchs verurteilt werden, drohen ihnen mehrjährige Haftstrafen.<br />Zuvor hatte der Vorsitzende Richter die richterliche Vernehmung von Alexander G. verlesen. Darin hatte er ein umfassendes Geständnis abgelegt und nicht nur ausführlich über die dunklen Machenschaften der Kameradschaft berichtet, sondern auch Namen genannt und etliche Mitglieder zum Teil schwer belastet.  Nach Angaben von Alexander G. kam das Geständnis allerdings nicht mit rechten Dingen zustande. Ihm sei von Kriminalbeamten aus Ravensburg gesagt worden, dass er bereits von anderen belastet worden sei und nun endlich aussagen solle. „Mir wurde gedroht. Ich wurde erpresst“, behauptete der Polizistensohn jetzt vor dem Landgericht in Dresden. Unter anderen Umständen hätte er nie so umfassend ausgesagt.</p>
<p>Alexander G. hatte bereits am Vortag seine Vernehmung durch einen Beamten des Landeskriminalamtes relativiert. Vieles, was er damals ausgesagt hätte, seien Mutmaßungen gewesen. So sei eine Absprache mit dem Bauhofbesitzer Rudolf S., die Kameradschaft als Geldeintreibertruppe einzusetzen, nicht mehr als ein Gespräch im Alkoholrausch gewesen. </p>
<p>Der Prozess wird erst Anfang August mit der weiteren Verlesung der Einträge aus dem Bundeszentralregister fortgesetzt. Die Urteilsverkündung ist derzeit für den 18. August geplant.  Ursprünglich sollte der Prozess bereits im Mai zu Ende gehen. Aber durch eine Erkrankung des Schöffen kam es zu einer mehrwöchigen Unterbrechung.<br /></p>
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		<title>&quot;Sturm 34&quot;: Schwarzer Tag für die Staatsanwältin</title>
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		<pubDate>Fri, 11 Jul 2008 13:06:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>gtschung</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sturm 34]]></category>

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		<description><![CDATA[Dresden. Kein guter Tag für Staatsanwältin Beatrice Baumann im Prozess gegen fünf führende Mitglieder der verbotenen Neonazi-Kameradschaft „Sturm 34“. Erst wurde bekannt, dass ihr offenbar von höherer Stelle untersagt worden war, wie ursprünglich geplant weitere Akten zu Fällen aus der Verbotsverfügung beiziehen zu lassen. Dann wurde auch noch die Aussage eines wichtigen Zeugen durch den Angeklagten Alexander G. weitgehend relativiert.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href=http://new.sachsen-zeit.de/wp-content/uploads/AlexanderGX.gif rel=floatbox class=floatbox><img class=floatbox rel=floatbox align=left src=http://new.sachsen-zeit.de/wp-content/uploads/AlexanderGX.gif border=0 height=150></a><strong>Angeklagter Alexander G. relativiert seine frühere Aussage </strong><br />Dresden. Kein guter Tag für Staatsanwältin Beatrice Baumann im Prozess gegen fünf führende Mitglieder der verbotenen Neonazi-Kameradschaft „Sturm 34“. Erst wurde bekannt, dass ihr offenbar von höherer Stelle untersagt worden war, wie ursprünglich geplant weitere Akten zu Fällen aus der Verbotsverfügung beiziehen zu lassen. Dann wurde auch noch die Aussage eines wichtigen Zeugen durch den Angeklagten Alexander G. weitgehend relativiert.<br />taatsanwältin Baumann hatte noch am vergangenen Freitag zum Missfallen des Vorsitzenden Richters Martin Schultze-Griebler angekündigt, weitere Akten zu dem Verfahren beiziehen zu lassen. Offenbar weil sie und ihr unmittelbarer Vorgesetzter diese für eine Verurteilung der Fünf wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung für wichtig hielt. Doch gestern dann die Kehrtwende. Hinter vorgehaltener Hand erfuhr die „Sachsen Zeit“, dass ihr genau das untersagt worden sei. Von einem der Anwälte auf den Antrag angesprochen sagte sie nach der Verhandlung: „Ich kann ihnen ja meinen Antrag per Email zuschicken.“  Bei den möglicherweise wichtigen Akten geht es um sämtliche mehr als 30 Fälle, die den Mitgliedern von „Sturm 34“ in der Verbotsverfügung von Sachsens Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) zur Last gelegt werden. Ob die Verteidiger nun ihrerseits die Beiziehung der Akten beantragen werden, steht noch nicht fest.<br />
)Besonders ärgerlich dürfte auch die Aussage von Alexander G. nach der Zeugenvernehmung eines Kripobeamten vom Landeskriminalamt sein. Jörg V. (46) hatte dem Gericht mehr als eine Stunde ausführlich über die Vernehmung von Alexander G. im Oktober 2006 berichtet. Er sei extra nach Ravensburg gefahren, um die Vernehmung vor Ort durchzuführen erinnerte sich der Kripo-Mann. Alexander G. habe bereitwillig Angaben zur Gründung, zur Rolle des Bauhofbesitzers Rudolf S. und zu verschiedenen Gewalttaten gemacht. Er habe deutlich gemacht, dass er Gewalt ablehne. So habe der Angeklagte beim Überfall auf die Esso-Tankstelle in Stollberg gemeinsam mit Sebastian W. nur eine Beobachter Rolle gehabt. Beide hätten die übrigen Sturm 34-Leute mehrfach dazu aufgefordert „den Scheiß zu lassen“. Etliche der braunen Kameraden sollen an diesem Abend im Mai 2006 eine regelrechte Gewaltorgie veranstaltet haben. In der Vernehmung habe Alexander G. außerdem berichtet, dass Rudolf S. die Kameradschaft auch als Geldeintreiber einsetzen wollte. Der Bauhofbesitzer habe ihm gesagt, dass er Außenstände in Höhe von 2000 Euro habe, die die Kameraden eintreiben sollten – notfalls mit Gewalt. Zur Belohnung dürften sie die Hälfte der Summe behalten.<br />
Doch kaum war die Vernehmung von Jörg V. beendet, meldete sich der angeklagte Polizistensohn zu Wort. Vieles seiner damaligen Aussage seien Mutmaßungen gewesen. Mit Blick auf die Geldeintreiberrolle der Kameradschaft sagte Alexander G.: „Das war ein Gespräch im Suff.“  Da sei wohl nie etwas draus geworden. Auch bei der Gründungsveranstaltung am 4. März 2006 habe er lediglich ein paar allgemeine Worte zu Kameradschaften gehalten. Immerhin habe er ausgiebige Erfahrungen mit einer Kameradschaft in seiner Heimat gehabt. Probleme mit der Polizei habe es nie gegeben. Im übrigen habe er unter der besonderen Fürsorge eines Polizisten gestanden. „Der war mein Fußballtrainer.“ Rein zufällig arbeitete der Polizist für den Staatsschutz.<br /></p>
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		<title>Sturm 34-Prozess: Urteil frühestens im August</title>
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		<pubDate>Mon, 07 Jul 2008 08:00:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>gtschung</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sturm 34]]></category>

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		<description><![CDATA[Dresden. Die für kommende Woche geplante Urteilsverkündung im Mammut-Prozess gegen fünf führende Mitglieder der verbotenen Neonazi-Kameradschaft „Sturm 34“ wird es frühestens im August geben. Anders als vorgesehen konnte die Beweisaufnahme am Freitag nicht geschlossen werden. Grund: Eine seit längerem angekündigte Erklärung des Angeklagten Alexander G. fiel so dürftig aus, dass wenigstens ein weiterer Zeuge gehört werden muss.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Dresden. Die für kommende Woche geplante Urteilsverkündung im Mammut-Prozess gegen fünf führende Mitglieder der verbotenen Neonazi-Kameradschaft „Sturm 34“ wird es frühestens im August geben. Anders als vorgesehen konnte die Beweisaufnahme am Freitag nicht geschlossen werden. Grund: Eine seit längerem angekündigte Erklärung des Angeklagten Alexander G. fiel so dürftig aus, dass wenigstens ein weiterer Zeuge gehört werden muss.<br />Gleichzeitig zeigte sich der Vorsitzende Richter Martin Schultze-Griebler zunehmend dünnhäutig. Die Verteidigerin von Peter W., Ines Kilian, beschimpfte er sogar mit den Worten: „Das ist eine saublöde Bemerkung.“ Die Anwältin hatte zuvor mit Blick auf die berufliche Tätigkeit ihres Mandanten gesagt, dass sie es toll finde, wenn das Gericht keinen Zweifel an der selbstständigen Arbeit des Angeklagten habe und nur den Erkenntnissen aus der Hauptverhandlung folge. Nach Auffassung von Schultze-Griebler war diese Anmerkung „für einen Verteidiger unwürdig“.</p>
<p>Doch auch Staatsanwältin Beatrice Baumann bekam beim jüngsten Verhandlungstag vor der Staatsschutzkammer am Landgericht in Dresden ihr Fett weg. Eine erneute Befragung eines vernehmenden LKA-Beamten als Zeugen war aus Sicht des Richters gerade noch so hinnehmbar. Aber die geforderte Beiziehung sämtlicher Akten zu den fast 40 Fällen, die in der Verbotsverfügung genannt werden, sei so Schultze-Griebler „ein unmöglicher Vorgang“. Allein die Menge der Akten entspreche wohl einer LKW-Ladung. Im übrigen hätte die Staatsanwaltschaft, die entsprechenden Akten jederzeit selber ins Verfahren einführen können. Ob diese Akten nun tatsächlich noch angefordert werden, wird wohl erst bei einem der nächsten Verhandlungstage entschieden. Hintergrund zu der neuerlichen Diskussion um fehlende Akten ist offenbar ein Hinweis an die Staatsanwaltschaft, dass die derzeitigen Beweise für eine Verurteilung wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung nicht ausreichen könnten.</p>
<p>Sämtliche Anträge der Verteidiger hatte das Gericht zuvor abgewiesen. Ein Befangenheitsantrag gegen den Schöffen Siegfried H. wurde abgeschmettert. Siegfried H. sei nicht befangen. Er habe seine Erkrankung dem Gericht sofort nach Bekanntwerden mitgeteilt. Seine eingeschränkte Leistungsfähigkeit bestehe erst seit Beginn der Erkrankung. Mit Blick auf die noch ausstehenden Prozesstage seien deshalb ausreichend Pausen geplant, versicherte der Vorsitzende Richter. Auch die Beschlagnahme der VP-Akte des ebenfalls angeklagten Staatsschutz-Informanten Matthias Rott lehnte das Gericht ab. Dies widerspreche dem Wohle des Freistaates und sei mit Blick auf den Einsatz künftiger V-Leute nicht vereinbar.</p>
<p>Nächsten Donnerstag und Freitag wird weiter verhandelt. Dann gibt es eine erneute Unterbrechung. Weiter geht es dann ab dem 4. August.</p>
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