Bundesrichter bestätigen Urteil gegen rechtsextreme Rechstanwältin
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat ein fünfjähriges Berufsverbot gegen die rechtsextreme Rechtsanwältin Sylvia Stolz (45) bestätigt. Das teilte der BGH am Montag mit. Die Bundesrichter bestätigten auch den Schuldspruch wegen Volksverhetzung, Nötigung sowie der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole. Allerdings muss die Höhe der Strafe neu verhandelt werden.
Das Landgericht Mannheim hatte die Lebensgefährtin des Rechtsextremisten Horst Mahler im Januar 2008 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt und ihr die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes für die Dauer von fünf Jahren verboten. Stolz hatte Anfang 2006 als Anwältin des Holocaustleugners Ernst Zündel die Ermordung der Juden als „größte Lüge der Weltgeschichte“ bezeichnet. Anschließend sagte sie den beiden Schöffen, dass sie für den Fall einer Verurteilung Zündels die Todesstrafe wegen „Volksverleumdung und Feindbegünstigung“ verdient hätten. Daraufhin hatte der Richter sie vom Verfahren ausgeschlossen. Als Reaktion schrieb Stolz einen Beschwerdebrief an das Gericht, den sie mit „Heil Hitler“ unterzeichnete.
Scholz war nach der Urteilsverkündung noch im Mannheimer Landgericht wegen Fluchtgefahr verhaftet worden. Zuvor hatte die Holocaustleugnerin erneut den rechten Arm gehoben und "Heil Hitler!" gerufen.
Horst Mahler, Lebensgefährte von Stolz, rechnet nach eigenen Angaben damit, dass Urteil auf 23 Monate Haft reduziert werden könne. Dies reiche nicht aus, um den Haftbefehl aufrecht zu erhalten, zumal die 95-jährige Oma der Rechtsanwältin im Koma liege und bereits ihre letzte Ölung erhalten habe.
