Früheres Dresdner Stadtoberhaupt scheitert mit Revision vorm Bundesgerichtshof
Dresden. Dresdens ehemaliger Oberbürgermeister Ingolf Roßberg (FDP) ist nach einem Bericht der Dresdner Neuesten Nachrichten mit seiner Revision vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. Damit ist das jüngste Urteil vom Landgericht Dresden rechtskräftig. Das Gericht hatte Roßberg im Juni 2008 wegen Beihilfe zum Bankrott zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Nach Auffassung des Landgerichts Dresden hatte Roßberg daran mitgewirkt, dass der frühere Fluthilfekoordinator der Landeshauptstadt, Rainer Sehm, nach seiner Privatinsolvenz seinen Gläubigern unrechtmäßig 50 000 Euro vorenthielt. Mit der Entscheidung waren die Richter deutlich unter dem im September 2006 verhängten Strafmaß aus erster Instanz geblieben.
Damals war Roßberg von einer anderen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts wegen Untreue und Beihilfe zum Bankrott zu 14 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der BGH hatte den Fall jedoch im August 2007 wegen „durchgreifender Rechtsfehler“ im Urteil wieder an das Landgericht zurückverwiesen. Im wiederaufgerollten Prozess wurde das Verfahren wegen Untreue gleich am ersten Verhandlungstag eingestellt.
