Oberlandesgericht gibt ehemaligem Gaststättenbetreiber recht
Dresden/Leipzig. Die übermäßige Lärmbelästigung durch den Bau des Leipziger City-Tunnels ist ein Grund für berechtigte Schadenersatzforderungen. Das hat jetzt das Oberlandesgericht in Dresden entschieden und damit dem früheren Betreiber der Gaststätte im Alten Rathaus recht gegeben. Allerdings ließen die Richter offen, in welcher Höhe sie eine Entschädigung für angemessen halten. Darüber soll nun in einem gesonderten Verfahren entschieden werden.
Der Kläger hatte das Restaurant von 2002 bis 2007 betrieben. Nach seiner Darstellung ging der Umsatz insbesondere wegen der Bauarbeiten am City-Tunnel so stark zurück, dass das Lokal schließen musste. Dafür verlangt er eine Entschädigung von rund 100 000 Euro.
Das Gericht schloss zivilrechtliche Entschädigungsansprüche infolge der Bauarbeiten am City-Tunnel grundsätzlich aus. Über derartige Ansprüche sei im vorangegangenen Planfeststellungsverfahren umfassend entschieden worden, so die Begründung. Wenn allerdings ein Betroffener nachweisen könne, dass verbindliche Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses nicht eingehalten worden seien und hierdurch ein Schaden eingetreten sei, könne er eine Entschädigung beanspruchen.
Der Kläger konnte aufgrund eines Privatgutachtens mit Messwerten für den Zeitraum von einer Woche belegen, dass unmittelbar vor dem Lokal die Grenzwerte für Lärmschutz erheblich überschritten worden waren. Ein Sachverständiger kam bei der Auswertung der Bautagebücher zu dem Schluss, dass es auch in anderen Zeiträumen zu ähnlichen Lärmbelastungen gekommen sein muss. Ausschließlich für diesen unzulässigen Lärm sei eine anteilige Entschädigung zu leisten, entschied das Gericht.
Der vier Kilometer lange Bahntunnel unter der Leipziger Innenstadt soll 2012 fertig werden und den Nahverkehr in der Region Leipzig/Halle schneller machen.
