Online-Durchsuchung könnte Fall für Vermittlungsausschuss werden
Burgstädt/Berlin. Kleiner Parteitag mit großer Wirkung: Ausgerechnet ein am Sonntag in Burgstädt mit breiter Mehrheit verabschiedeter Antrag der Jusos könnte jetzt das umstrittene BKA-Gesetz zum kippen bringen. Die Delegierten des SPD-Landestreffens forderten die beiden Minister Thomas Jurk (Wirtschaft) und Eva-Maria Stange (Wissenschaft) auf, das Gesetz abzulehnen. Damit kann Sachsen am 28. November im Bundesrat nicht dafür stimmen. Das sieht der Koalitionsvertrag vor.
Jurk sagte, er fühle sich natürlich an das Votum gebunden. Sachsens CDU-Generalsekretär Michael Kretschmer reagierte sauer: „Wenn Herrn Jurk die pubertären Beschlüsse irgendwelcher Jungsozialisten wichtiger sind als die Innere Sicherheit Deutschlands, muss sich Sachsen im Bundesrat enthalten.“ Und auch Jurks Parteifreund Dieter Wiefelspütz, Innenexperte der SPD-Bundestagsfraktion ist wenig begeistert von dem Beschluss aus Burgstädt. Wiefelspütz, der am Gesetzentwurf maßgeblich beteiligt war, hält nach einem Scheitern im Bundesrat eine Anrufung des Vermittlungsausschusses für denkbar.
Bisher war davon auszugehen, dass es in der Länderkammer eine knappe Mehrheit für das Gesetz gibt – weil erwartet wurde, dass die CDU-SPD-Regierungsbündnisse in den Bundesländern für den Plan der Großen Koalition im Bund stimmen werden. Mit dem Votum der Sachsen ist dies nun aber hinfällig. Bislang waren es vor allem Landesregierungen mit Beteiligung von FDP, Grünen und Linken, die sich enthalten oder gegen das Gesetz votieren wollten. Unklar bleibt nun noch das Abstimmungsverhalten der schwarz-roten Regierungen in Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Diese Länder halten ihr Votum offen und wollen ihr Abstimmungsverhalten erst wenige Tage vor der Entscheidung festlegen.
Die Große Koalition hatte das BKA-Gesetz am Mittwoch im Bundestag gegen den Widerstand der Opposition verabschiedet. Das Regelwerk erlaubt den Ermittlern erstmals nicht nur die Verfolgung einer bereits begangenen Straftat, sondern schon die Abwehr terroristischer Gefahren. Die Behörde darf bei akuter Gefahr erstmals heimlich private Computer durchsuchen. Auch das Abhören und die Videoüberwachung von Wohnungen sind erlaubt.
