Sachsen lockert den Nichtraucherschutz

Gesetzesänderung soll Anfang 2009 vom Landtagbeschlossen werden
Dresden. Der Nichtraucherschutz in Sachsen wird gelockert. So darf in Einraumkneipen bald wieder geraucht werden. Das beschloss die Landesregierung am Dienstag. Nach Angaben von Sachsens Gesundheitsministerin Christine Clauß, gilt dies für kleine Kneipen mit weniger als 75 Quadratmetern Gastfläche sowie für Raucherräume von Spielbanken, -hallen und Diskotheken. Die entsprechenden Kneipen und Raucherräume müssten aber deutlich als Raucherzone gekennzeichnet sein und dürfen nur von Gästen über 18 Jahren genutzt werden.

Die Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes soll nun Anfang 2009 vom Landtag beschlossen werden. „Ich hätte mir ein striktes Rauchverbot gewünscht“, sagte Clauß. Dies sei aber nicht mehrheitsfähig. Währenddessen begrüßte der FDP-Vorsitzende im Landtag Holger Zastrow den Gesetzentwurf der Regierung. Zwar habe seine Fraktion einen eigenen Entwurf zur Änderung der Nichtraucherschutzgesetzes eingebracht, man werde sich den Vorschlägen der Regierung aber nicht verschließen.
Das Nichtraucherschutzgesetz gilt seit dem 1. Februar 2008. Mit den Änderungen reagiert der Freistaat auf das Urteil des sächsischen Verfassungsgerichtshofs in Leipzig vom 16. Oktober 2008. Das Gericht hatte dem Sächsischen Landtag eine Frist bis zum 31. Dezember 2009 gesetzt, um eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen. Die Verfassungsrichter hatten entschieden, dass das allgemeine Rauchverbot mit dem Grundrecht der Betreiber kleiner Einraum-Gaststätten auf Berufsfreiheit unvereinbar sei. Gleiches gelte für Diskotheken, in denen die Einrichtung von Raucherräumen nicht möglich sei und zu denen Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt hätten.

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