Orosz rechtmäßig zur Dresdner Oberbürgermeisterin gewählt

Oberverwaltungsgericht weist Wahlanfechtungsklage ab
Dresden. Die Wahl von Helma Orosz zur Oberbürgermeisterin von Dresden ist rechtskräftig. Das entschied das Oberverwaltungsgericht in Bautzen. Die Richter wiesen damit die Wahlanfechtung eines Kaufmanns in Dresden zurück.
Nach Angaben der „Sächsische Zeitung" seien formale Gründe für die Entscheidung ausschlaggebend gewesen. Der Kläger sei nicht durch einen Anwalt vertreten worden. Dies sei aber in einem Verfahren beim Oberverwaltungsgericht erforderlich. Der Kläger hatte schon in erster Instanz verloren. Der nun vom Gericht gefasste Beschluss kann nicht angefochten werden.
Die CDU-Politikerin Helma Orosz konnte seit August nur als Amtsverweserin agieren. Damit war sie bei Abstimmungen des Stadtrats ohne Stimme. Die frühere sächsische Sozialministerin hatte die Oberbürgermeisterwahl am 22. Juni gewonnen.

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