Verfassungsgericht in Leipzig gibt Klage der Linken recht
Leipzig/Dresden. Abgeordnete dürfen ihre Mitarbeiter frei auswählen. Ansonsten ist der Grundsatz der freien Mandatsausübung verletzt, entschied der Verfassungsgerichtshof in Leipzig. Sachsens oberste Richter kippten damit zugleich eine im November 2007 in das Abgeordnetengesetz eingebrachte Neufassung eines Paragrafen.
Danach zahlt der Landtag keinen Aufwendungsersatz für die Beschäftigung von Mitarbeitern, wenn deren polizeiliches Führungszeugnis nicht einwandfrei ist. Geklagt hatte eine Landtagsabgeordnete, die keine Aufwendungszahlungen für einen Mitarbeiter mehr bekommen hatte, weil dessen Führungszeugnis eine Eintragung aufwies.
Zwar lägen der Neufassung legitime gesetzgeberische Ziele zugrunde: die Sicherung des Parlamentsbetriebs und die Vertrauenswürdigkeit des Landtages. In der vorliegenden Form sei indessen weder erforderlich noch angemessen. Mit der Neuregelung sei keine Prüfung der konkreten Einzelfälle möglich.
Einen Freibrief für die Beschäftigung ehemaliger Krimineller stellte der Verfassungsgerichtshof jedoch nicht aus. Der Landtag darf eine Zahlung auch künftig davon abhängig machen, ob er zur „besseren Einschätzung des Gefährdungspotenzials“ Einsicht in das Führungszeugnis der jeweiligen Mitarbeiter erhält. Die Verwaltung müsse prüfen können, ob ein Mitarbeiter sich strafbar gemacht habe und angesichts der von ihm verübten Straftat für eine Tätigkeit im Parlamentsbetrieb noch tragbar sei, erklärte das Verfassungsgericht.
Die Linke-Abgeordnete Elke Altmann hatte vor dem Verfassungsgericht geklagt, weil der Landtag ihr die Auszahlung der Kosten für einen persönlichen Mitarbeiter verweigert hatte. Der Mitarbeiter verfügt über einen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis. Grund ist Widerstand gegen einen Polizeibeamten nach einer Trunkenheitsfahrt. Die Linksfraktion bat nach dem Urteil den Landtagspräsidenten, mit den anderen Fraktionen eine Verständigung über die Änderung des Abgeordnetengesetzes herbeizuführen. „Das Parlament braucht gerade bei diesem sensiblen Thema Rechtssicherheit“, sagte Klaus Bartl, der Rechtsexperte der Linken. Begrüßt wurde das Urteil auch von den Grünen. „Der Landtagsverwaltung wurde die Grundlage entzogen, mit finanziellem Zwang die Auswahl der Abgeordneten zu mindern“, erklärte der Grüne Johannes Lichdi.
