Enge Regeln für Internet-Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender gesetzt
Dresden. Den Online-Auftritten von ARD, ZDF und Deutschlandradio werden enge Schranken gesetzt. Darauf einigten sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer am Donnerstag in Dresden. Der so genannte 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag regelt die Internet-Aktivitäten der Sender und ihr Engagement im Digitalbereich. ARD-Chef Fritz Raff zeigte sich wenig begeistert und sprach von einem „Kompromiss, mit dem wir leben müssen“. Zufrieden zeigte sich dagegen der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV).
ARD, ZDF und Deutschlandradio dürfen ihre Programme in Zukunft nur noch bis zu sieben Tage nach der Ausstrahlung ins Internet stellen, bei Großereignissen und Bundesliga-Spielen bis zu 24 Stunden. Neue Internet-Angebote sollen einen Drei-Stufen-Test durchlaufen, bereits bestehende bis Ende 2010 nachträglich geprüft werden. Nicht mehr im Internet anbieten dürfen die Sender unter anderem Anzeigenportale, Preis- oder Versicherungsrechner, Spiele und Musikdownloads, Partner- und Tauschbörsen sowie Ratgeberportale ohne Sendungsbezug.
Ausdrücklich nennt der Staatsvertrag Unterhaltung als Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Telemedien-Angebots. Allerdings sollen „boulevardmäßige Unterhaltungssendungen“ nicht dazu gehören. Zur Frage der genauen Abgrenzung sollen noch einmal die Zeitungs- und Zeitschriftenverleger angehört werden.
ARD-Chef Fritz Raff kritisierte den Verwaltungsaufwand durch den nachträglichen Drei-Stufen-Test sowie die 24-Stunden-Frist für Sportereignisse die „weder logisch, noch im Sinne der Gebührenzahler vertretbar“ sei. Positiv bewertete er, dass Unterhaltung als Teil der Grundversorgung auch im Internet nicht mehr in Frage stehe. Der BDZV begrüßte, dass den Öffentlich-Rechtlichen „presseähnliche Angebote“ ohne Programmbezug nun verboten seien.
Torsten Herbst, medienpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag kommentierte das Ergebnis so: „Es ist zu hoffen, dass die jetzt gefundene Regelung der Ministerpräsidenten den Online-Wildwuchs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auch tatsächlich begrenzt.“
