Missbrauchsfall von Niederwiesa löst neue Debatte um DNA-Analyse aus
Dresden/Berlin. Der jahrelange Streit um die Ausweitung von DNA-Analysen hat durch die Aufklärung des sexuellen Missbrauchs zweier Schulmädchen in Niederwiesa neue Nahrung erhalten. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) erneuerte am Samstag eine Forderung, den Gentest dem Fingerabdruck gleichzustellen. In ähnlicher Weise hatte sich zuvor Sachsens Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) geäußert.
BDK-Chef Klaus Jansen fordert: „Einem Tatverdächtigen muss unter den gleichen rechtlichen Bedingungen eine DNA-Vergleichsspur abgenommen werden können (Abstrich von der Mundschleimhaut), wie er fotografiert, ihm die Fingerabdrücke abgenommen oder seine körperlichen Merkmale dokumentiert und vermessen werden dürfen.“ Die effektivere Nutzung der DNA-Analyse sei ein wichtiger Beitrag zur Aufklärung und Verhinderung von Straftaten.
Erst vor drei Jahren war eine Gesetzesänderung der damals noch rotgrünen Bundesregierung in Kraft getreten. Seit dem dürfen Spuren vom Tatort auch ohne richterliche Anordnung einer DNA-Anlyse unterzogen werden. Bei Verdächtigen gilt seit dem das Prinzip der Freiwilligkeit. Außerdem können Polizei und Staatsanwaltschaft bei Gefahr im Verzug die Entnahme des genetischen Fingerabdrucks anordnen. Eine völlige Gleichsetzung mit dem herkömmlichen Fingerabdruck hatte der Gesetzgeber damals aus verfassungsrechtlichen Bedenken abgelehnt.
Datenschützer beklagen seit der Änderung eine zunehmende Sammelwut der Ermittler. So stieg die Zahl der beim Bundeskriminalamt registrierten personenbezogenen DNA-Dateien von 72.000 im Jahr 2000 auf rund 445.000. Darunter befinden sich auch die Daten von 1400 Personen, die wegen des Verdachts der Beleidigung eine Speichelprobe abgeben mussten. Als besonders emsig gelten die Bayern. Das dortige Landeskriminalamt meldete im Jahr 2007 erstmals mehr als 100.000 erfasste genetische Fingerabdrücke.
