33-Jähriger war von der Sonderkommission Heller überführt worden
Dresden. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage gegen einen Kinderschänder erhoben.
Der 33-jährige Carsten D. muss sich danach wegen zweifachen, schweren sexuellen Missbrauchs, Vergewaltigung und Körperverletzung vor der Jugendkammer am Dresdner Landgericht verantworten. Die Sonderkommission „Heller“ hatte den Dresdner nach 33-monatiger Fahndung überführt und festgenommen.
Die erste Tat geschah bereits am 6. September 2005: Gegen 16 Uhr zerrte Carsten D. ein 9-jähriges Mädchen, was auf dem Heimweg vom Schulhort war, in Dresden Hellerau in seinen Wagen. Er fuhr mit dem Kind in ein Waldstück und vergewaltigte es dort. Danach setzte er sein Opfer an einer Autobahnbrücke aus. Nach einem ähnlichen Muster verlief die zweite Tat am 10. Januar 2006: Carsten D. fing sich in Coswig eine 11-Jährige, die mit dem Fahrrad von der Tanzschule nach Hause unterwegs war. Wieder fuhr er in einen Wald und missbrauchte das Mädchen. Nach der Tat setzte er das Kind auf einem Parkplatz in Coswig aus. Bei beiden Opfern konnten DNA-Spuren des 33-Jährigen nachgewiesen werden.
Sollte Carsten D. verurteilt werden, muss er nach Auffassung der Staatsanwaltschaft mit einer langjährigen Gesamtfreiheitsstrafe rechnen. Seit seiner Festnahme im Juni dieses Jahres sitzt er in U-Haft. Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Christian Avenarius hat er in mehreren Vernehmungen ein umfassendes Geständnis abgelegt. Zudem sei Carsten D. voll schuldfähig. Dabei beruft sich die Staatsanwaltschaft auf ein vorläufiges Gutachten
von Professor Hans-Ludwig Kröber vom Institut für Forensische Psychiatrie in Berlin. Dieser habe zudem festgestellt, dass die Anordnung der Sicherungsverwahrung nicht notwendig sei. Wann der Prozess gegen Carsten D. beginnt steht noch nicht fest.
