Landesdirektion gegen Tunnellösung für Dresden

Gegner der Waldschlösschenbrücke erneut gescheitert
Dresden. Erneute Schlappe für die Gegner der Walsschlösschenbrücke in Dresden. Auch die neue Landesdirektion ist gegen ein Bürgerbegehren zum Waldschlösschentunnel. Damit bestätigte die Behörde einen Beschluss des ehemaligen Regierungspräsidiums wogegen der Dresdener Stadtrat Widerspruch eingelegt hatte.
„Ein Bürgerentscheid über den Bau eines Volltunnels am Waldschlößchen an Stelle der im Bau befindlichen Waldschlößchenbrücke auf der Grundlage des Anfang diesen Jahres durchgeführten Bürgerbegehrens wäre rechtswidrig und darf deshalb nicht durchgeführt werden“, teilte die Landesdirektion am Montag mit. So sei die Zweimonatsfrist, innerhalb derer ein gegen einen Stadtratsbeschluss gerichtetes Bürgerbegehren eingereicht werden muss, nicht eingehalten. Das erforderliche Unterstützungsquorum werde nicht erreicht, da die meisten der zum Tunnelbegehren vorgelegten Unterschriften vor Ablauf der durch den Bürgerbescheid zur Waldschlösschenbrücke vom 27.02.2005 ausgelösten dreijährigen Sperrfrist geleistet wurden und somit nicht verwertbar seien.

Auch genügten Fragestellung und Begründung des Bürgerbegehrens nicht den gesetzlichen Anforderungen. Unzutreffende bzw. irreführende Aussagen zur tatsächlichen und rechtlichen Realisierbarkeit der Tunnelvariante sowie den damit verbundenen zeitlichen Verzögerungen verhinderten ein sachgerechtes Urteil der abstimmungsberechtigten Bürger über die mit dem Bürgerbegehren verbundenen Konsequenzen. Schließlich fehle dem Bürgerbegehren der vom Gesetzgeber geforderte Kostendeckungsvorschlag.

Gegen jüngste Entscheidung der Landesdirektion Dresden kann innerhalb eines Monats das Verwaltungsgericht Dresden angerufen werden.

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