Klage laut Gericht "unbegründet"
Und wieder eine Klage weniger: Mit Urteil vom heutigen Tage hat der Verfassungsgerichtshof die Klage des Muldentalkreises gegen die Kreisgebietsreform als unbegründet zurückgewiesen. Der Landkreis, der nun im Kreis Leipzig aufgegangen ist, hatte am 29. Januar einen Antrag auf kommunale Normenkontrolle eingereicht.
Dem Urteil zufolge werde der vormalige Muldentalkreis weder durch seine Auflösung noch durch die Neubildung des Landkreises Leipzig und der damit einhergehenden Verlagerung des Kreissitzes nach Borna in seinen Selbstverwaltungsrechten verletzt.
Der Muldentalkreis argumentierte weiterhin gegen die Mehrfachneugliederung der Kreise. Bereits zwischen 1993 und 1996 wurden die Kreiszuschnitte angepasst. Damals ging der Muldentalkreis aus den Kreisen Grimma, Wurzen sowie Teilen des Kreises Geithain hervor. Die Verfassungsrichter meinten nun, dass zu diesem zeitpunkt die Folgen des Umstrukturierungsprozesses nach der Wende noch nicht absehbar gewesen seien. Deshalb sei eine Neuordnung nach zwölf Jahren legitim.
Entsprechend Artikel 88 der Landesverfassung darf der Zuschnitt der Kreise nur "zum Wohle der Allgemeinheit" geändert werden. Der Muldentalkreis argumentierte, insbesondere durch den Wegfall des Kreissitzes Grimma müssten die Einwohner inakzeptabel lange Wege zu den Ämtern in Kauf nehmen.
Auch die Festlegung des Kreissitzes Borna entspreche dem Wohl der Allgemeinheit. Die Entscheidung für Borna halte sich in dem von den Grundsätzen und Leitlinien vorgegebenen Rahmen und weise keine verfassungsrechtlich relevanten Abwägungsdefizite auf. Die für Grimma sprechenden Umstände der zentralen Lage, der langjährigen Tradition als Amts- und Verwaltungssitz sowie der größeren Wirtschaftskraft, habe der Gesetzgeber berücksichtigt. Deshalb hätte die Auswahl zwischen Grimma und Borna frei getroffen werden können. Dass die Wahl auf die Braunkohlestadt gefallen sei, hänge mit dem Ziel der Stärkung strukturschwacher Räume zusammen. Dies sei – so die Verfassungsrechtler – legitim. Inwiefern dies mit dem Leitbild der Reform zusammenpasst, bleibt fraglich. In diesem Leitbild wurde definiert, dass die jeweils stärkere Stadt den Kreissitz bekommen soll.
Verfassungsrechtliche Bedenken gebe es auch nicht, falls die Entscheidung pro Borna das Ergebnis eines politischen Deals zwischen SPD und CDU gewesen sein sollte. In einem LVZ-Interview gab Ex-Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) zu, dass Borna ein Zugeständnis an die SPD sei. Diese stellte im Kreis Leipziger Land damals die Landrätin.
Nach Abweisung der Klage bleibt nun nur noch das Normenkontrollverfahren der Linksfraktion im Landtag. Dieser Klage werden die größten Chancen nachgesagt, die Reform doch noch zu kippen. In diesem Falle müsste sich der Landtag erneut mit der Kreisgebietsreform befassen.
(Vf. 54-VIII-08)
