Hakenkreuz-Fall von Mittweida: Rebecca schweigt vor Gericht

Prozess in Hainichen unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Hainichen/Mittweida. Der Hakenkreuz-Fall von Mittweida: Seit gestern muss sich Rebecca K. (18) vor dem Amtsgericht in Hainichen wegen Vortäuschens einer Straftat verantworten. Oberstaatsanwalt Bernd Vogel wirft ihr vor, dass sie einen Überfall von Neonazis erfunden hat. Verteidiger Axel Schweppe will vor Gericht beweisen, dass seine Mandantin unschuldig ist. Der Prozess wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt, weil Rebecca zum Tatzeitpunkt erst 17 Jahre alt war.

Schweppe wirft der Anklage schlampige Ermittlungen vor. Nicht ein Zeuge wurde nach dem Vorfall Anfang November 2007 gefunden. Die junge Frau will am Samstag, den 3. November, nach eigenen Angaben beobachtet haben, wie mehrere Neonazis ein Mädchen vor einer Kaufhalle drangsalierten. Als sie dazwischen gegangen sei hätte einer der vier Angreifer ihr mit einem scharfen Gegenstand ein Hakenkreuz auf die Hüfte geritzt. Der Supermarkt vor dem sich die Tat ereignet haben soll liegt in einem Plattenbaugebiet, in dem zum damaligen Zeitpunkt auch zahlreiche stadtbekannte Neonazis und Schläger der inzwischen verbotenen Kameradschaft „Sturm 34“ wohnten.
Rebecca K. soll sich nach Angaben ihres Verteidigers vor Gericht nicht zu den Vorwürfen äußern. „Sie hat umfangreich vor der Polizei und der Staatsanwaltschaft ausgesagt, das muss erst einmal reichen“, sagte Axel Schweppe der „Sachsen Zeit“. Beim gestrigen ersten Verhandlungstag wurden bereits mehrere Zeugen gehört. Darunter auch Beamte des Staatsschutzes. Die Staatsschützer hätten seine Mandantin als sehr glaubwürdig eingestuft, erklärte Schweppe nach der Verhandlung. Als Zeuge wurde gestern auch Gutachter Klaus Püschel aus Hamburg gehört. Er hatte seinerzeit erklärt, dass sich Rebecca K. das Hakenkreuz auch selbst beigefügt haben könne.
Bei den weiteren drei Verhandlungstagen sollen insgesamt noch rund 20 Zeugen gehört werden. Das Urteil wird für den 13. Oktober erwartet.

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