Sturm 34: Staatsanwältin fordert Jugendstrafen

Haftstrafen für Rädelsführer und seinen Bruder beantragt
Dresden. Nervös blättert Beatrice Baumann noch einmal ihre handschriftlichen Notizen durch. Die junge Staatsanwältin steht an diesem Montag vor der wohl größten Aufgabe ihrer bisherigen beruflichen Laufbahn. Vor der Staatsschutzkammer am Landgericht in Dresden wird sie kurz nach 13 Uhr mit dem Plädoyer im Prozess gegen die fünf führenden Köpfe der verbotenen Neonazi-Kameradschaft „Sturm 34“ beginnen.
Noch bevor die Richter den Saal betreten, macht sie eine verräterische Handbewegung. Sie dreht das vor ihr stehende Mikrofon weg – so als will sie damit erreichen, dass niemand im Zuschauerraum hört, was sie im folgenden zu sagen hat. Ihre blonden Locken hat die 28-Jährige nach hinten gebunden. Sie will zu dieser Gelegenheit besonders streng aussehen.
Die Anklage habe sich im wesentlichen während der Hauptverhandlung bestätigt, beginnt Beatrice Baumann ein wenig zögerlich mit ihrem Plädoyer. Der Überfall auf eine Gruppe Jugendlicher an der Torfgrube in Mittweida habe kurz nach einer sogenannten Skinhead-Kontrollrunde durch den Angeklagten Tom W. stattgefunden. Dabei hätten sich Tom und sein älterer Bruder Peter W. der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht. Auch mit Blick auf den Überfall an der Esso-Tankstelle in Stollberg habe sich die Anklage im wesentlichen bestätigt. Hier seien Nico T., Tom und Peter W. der gefährlichen Körperverletzung überführt – mit Ausnahme des ebenfalls angeklagten V-Mannes Matthias Rott. Allerdings habe es sich bei der Tat nicht um eine zielgerichtete Aktion gehandelt.
Deutlich zurückhaltender plädiert die Staatsanwältin zum Überfall auf das Dorffest in Breitenborn. Die Anklage sei überwiegend bestätigt: „Sie haben unter den Gästen Angst und Schrecken verbreitet“, so Baumann zu den Angeklagten. Neun Besucher seien bei dem Überfall an Pfingsten 2006 verletzt worden. Allerdings gebe es lediglich hinsichtlich des Angeklagten Tom W. einen konkreten Tatnachweis in Sachen gefährlicher Körperverletzung. Nico T. sei zwar vor Ort mit dabei gewesen, aber eine unmittelbare Tatbeteiligung lasse sich aus den Zeugenaussagen nicht ableiten. Besonders schwerer Landfriedensburch spielt bei Staatsanwältin Baumann an diesem Tag keine Rolle. Dabei hatte der Vorsitzende Richter Martin Schulze-Griebler ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch dieser in Betracht zu ziehen sei.
Den Anklagepunkt Volksverhetzung und Verbreitung von rechtsradikaler Musik sieht sie als nicht zweifelsfrei erwiesen an. Und im Zweifel geht es ja immer zu Gunsten der Angeklagten. Den eigentlich spannenden Punkt hat sie sich fast bis zuletzt aufgehoben. Ja auch der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung sei während des Prozesses bestätigt worden. „Sie waren mehr als ein unorganisierter Schlägertrupp“, hält Baumann den fünf Angeklagten vor. Die Angeklagten verfolgen ihre Ausführungen mit ernsten Mienen.
Erst als die Staatsanwältin die aus ihrer Sicht gerechtfertigten Strafen für jeden einzelnen durchgeht, hellen sich die Gesichter auf. Bis auf den Angeklagten Rott empfiehlt sie dem Gericht die Anwendung des Jugendstrafrechts. Für Tom W., laut ihrer Aussage, eindeutig der Rädelsführer sei eine Gesamtstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten Jugendstrafe angemessen. Klar, dass die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Gleiches gilt für Toms Bruder Peter. Der soll nach dem Willen von Baumann für zwei Jahre und zwei Monate hinter Gittern verschwinden. Und die anderen? Nico T. und Alexander G. hätten eine gute Prognose. Deshalb sei für Nico T. eine Strafe von einem Jahr Haft ausgesetzt zur Bewährung ausreichend. Polizistensohn Alexander G. soll sogar nur die Hälfte bekommen. Und V-Mann Rott soll als Belohnung für seine Dienste ohne Strafe davon kommen. Wieso er überhaupt auf der Anklagebank platz nehmen musste, erklärt Baumann nicht.
Für die Verteidiger ist das Plädoyer Baumanns ein gefundenes Fressen. Unisono weisen sie darauf hin, dass sich die Angeklagten mitnichten der Bildung einer kriminellen Vereinigung schuldig gemacht haben. Besonders der Anwalt von Nico T. zerpflückt den entsprechenden Paragrafen 129 aus dem Strafgesetzbuch. „Nicht jede Kameradschaft ist eine kriminelle Vereinigung“, sagt Verteidiger Jürgen Saupe. Eine Mitgliedschaft beim „Sturm 34“ habe es nicht gegeben. „Es gab keine verbindlichen Verhaltensregeln, keine Beitragspflicht, keinen Vorstand, keine Sitzungen“, erklärte Saupe. Nichts von alledem was der Bundesgerichtshof als Mindestvoraussetzungen für den entsprechenden Tatbestand definiert habe, treffe im vorliegenden Fall zu. Deshalb fordere er für seinen Mandanten Freispruch. Den fordert auch Uwe Hoffmann für seinen Mandaten Matthias Rott. Und auch die übrigen Angeklagten sollen nach dem Willen ihrer Verteidiger mit deutlich geringeren Strafen davon kommen. Schließlich habe ihr Mandant bewiesen, dass er straffrei leben könne und deshalb eine Chance verdient, findet Ines Killian, die Anwältin von Peter W. Ihm sei deshalb eine Haftstrafe ohne Bewährung zu ersparen. Und selbst der mutmaßliche Rädelsführer Tom W. soll nach dem Willen seines Verteidigers mit einer deutlich milderen Strafe davon kommen. Für ihn sei eine Jugendstrafe von unter einem Jahr angemessen, so Hansjörg Elbs. Wenn überhaupt handele es sich beim „Sturm 34“ um eine Bande und nicht um eine kriminelle Vereinigung.
Anders als ursprünglich geplant, soll es bereits an diesem Mittwoch ein Urteil geben. Man darf gespannt sein, ob die Staatsschutzkammer nicht sogar noch über die Anträge der Staatsanwaltschaft hinausgeht.

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