Verbraucherschützer raten zur Strafanzeige
Bautzen. Sachsens Verbraucherschützer schlagen Alarm: Ein Internetversandhandel aus Bautzen verschaukelt offenbar seine Kunden. Inzwischen hagelt es Beschwerden aus dem ganzen Bundesgebiet über die Firma „Buy24“ mit Sitz in Bautzen. Sie habe die Betroffenen nach Warenbestellungen auf deren Internetseite www.321-express.de hängen lassen und trotz Vorkasse nicht geliefert.
Bautzen. Sachsens Verbraucherschützer schlagen Alarm: Ein Internetversandhandel aus Bautzen verschaukelt offenbar seine Kunden. Inzwischen hagelt es Beschwerden aus dem ganzen Bundesgebiet über die Firma „Buy24“ mit Sitz in Bautzen. Sie habe die Betroffenen nach Warenbestellungen auf deren Internetseite www.321-express.de hängen lassen und trotz Vorkasse nicht geliefert.
Dabei ging es beispielsweise um Computer-, Fernseh- oder Rundfunktechnik. Immer wieder sind die Kunden vertröstet worden mit Lieferschwierigkeiten, Lieferengpässen oder mit der Rückzahlung des Geldes, wenn sie den Vertrag deshalb bereits storniert hatten. „Hier scheint Gefahr im Verzug zu sein, “ stellt Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen fest.
Gegenwärtig kann man auch auf der Internetseite des Anbieters lesen, dass er angeblich bemüht sein will, alle Lieferungen noch auszuführen. Ob das wirklich so ist, dürfte Meinung der Verbraucherschützer zweifelhaft sein. Vielmehr liegt der Verdacht nahe, dass hier auf die Schnelle viel Geld verdient werden soll. Schließlich scheint es eher unwahrscheinlich, dass bei Geräten unterschiedlichster Art stets Lieferengpässe zu verzeichnen sein sollen. Geldüberweisungen dauern nur einige Tage, so dass es auch hier keine Ausrede für ausbleibende Rückzahlungen geben dürfte.
Die Verbraucherschützer empfehlen geschädigten Kunden umgehend Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Unabhängig davon sollte nach entsprechender Fristsetzung für die Rückgabe des Geldes ein Mahnbescheid oder eine Klage beim zuständigen Gericht eingereicht werden.
„Sollte allerdings eine Zahlungsunfähigkeit oder drohende Insolvenz der Firma bevorstehen, haben die Verbraucher schlechte Karten und werden wohl ihr Geld nicht wiedersehen“, befürchtet Schmidt. Immerhin ist die Firma nach Recherchen der Sachsen Zeit zwar eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung – aber nur nach englischem Recht. Das Stammkapital beträgt nach Auskunft des Handelsregisters gerade mal 1000 Euro.
Etliche Betroffene haben in verschiedenen Internetforen bereits angekündigt Strafanzeige gegen die Firma zu stellen.
