Gericht: Sturm 34 war keine kriminelle Vereinigung

Drei Neonazis als Schläger zu Haftstrafen verurteilt – Freispruch für zwei Angeklagte
Dresden. Herbe Niederlage für die Justiz in Sachsen. Die verbotene Neonazi-Kameradschaft „Sturm 34“ war nach Auffassung der Staatsschutzkammer am Dresdner Landgericht keine kriminelle Vereinigung. Dieses überraschende Urteil verkündete am Mittwoch der Vorsitzende Richter Martin Schulze-Griebler. Damit wurden die fünf führenden Köpfe, die Brüder Tom und Peter W., Nico T., Alexander G. und V-Mann Matthias Rott vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung freigesprochen. Stattdessen verurteilte das Gericht drei der Angeklagten zu mehrjährigen Haftstrafen wegen mehrfacher gefährlicher Körperverletzung.

Ob das Signal in der Neonazi-Szene ankommt darf freilich bezweifelt werden. Immerhin hatten Staatsanwaltschaft und Polizei mehr als ein Jahr ermittelt um genau den Nachweis über die Bildung einer kriminellen Vereinigung zu führen. Man bediente sich sogar eines V-Mannes, der aus der Szene berichtete. Es folgten großangelegte Razzien bei dutzenden Mitgliedern der Kameradschaft. Sogar die Telefone wurden belauscht. Doch nicht ein einziges Abhörprotokoll wurde zum Gegenstand des Prozesses gemacht. Dabei belegen die der Sachsen Zeit vorliegenden Dokumente sogar enge Verbindungen zwischen der NPD und den braunen Kameraden aus Mittweida.
Statt der kriminellen Vereinigung rückte das Gericht die brutalen Überfälle der Nazi-Schläger in den Mittelpunkt des Urteils. Der bereits wegen mehrfacher Körperverletzung vorbestrafte mutmaßliche Rädelsführer Tom W. soll wegen gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Sein Bruder Peter soll für drei Jahre sitzen. Nico T. kam sogar mit einer zweijährigen Haftstrafe davon, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem muss er an einem sozialen Trainingskurs teilnehmen und gemeinnützige Arbeit leisten. Kein Wunder, dass Nico T. das Urteil mit einem Grinsen entgegennahm. Während der Begründung zupfte er sich immer wieder sein Bärtchen und rollte mit den Augen.
Auch sonst war von Reue bei den Angeklagten nichts zu spüren. Ihre nach wie vor braune Gesinnung brachten Tom W. und Nico T. mit ihren T-Shirts zum Ausdruck. „Nur sein Tod schützt unsere Kinder“ stand auf dem schwarzen Shit von Nico T. Ein Spruch der eng verwandt ist mit der „Todesstrafe für Kinderschänder“-Kampagne der NPD. Und Tom W. trug auf seinem Rücken den in der Szene beleibten Spruch „All cops are bastards“ – wobei das „O“ durch einen Stinkefinger verfremdet war. Wie ein derartiges T-Shirt in seiner Gefängniszelle landen konnte, war nicht Gegenstand der Verhandlung. Immerhin sitzt der 20-jährige Tom W. mit einer kurzen Unterbrechung seit April 2007 in Untersuchungshaft.
Apropos Untersuchungshaft. Auf die Ausstellung von Haftbefehlen wurde trotz der mehrjährigen Gefängnisstrafen großzügiger Weise verzichtet. Tom W. sitzt ohnehin nach wie vor. Und sein Bruder Peter bleibt bis zur Rechtskraft des Urteils auf freiem Fuß. Bereits gestern kündigte der sichtlich angesäuerte Oberstaatsanwalt Jürgen Schär an gegen das Urteil Revision einzulegen. Immerhin sei man seitens der Staatsanwaltschaft nach wie vor der Auffassung, dass es sich beim „Sturm 34“ um eine kriminelle Vereinigung gehandelt habe.
Im Dresdner Innenministerium macht man derweil gute Miene zum bösen Spiel. „Mit diesen Freiheitsstrafen können wir ein wichtiges Signal ins Land senden. Nämlich dass rechtsradikale Straftaten geahndet werden“, sagte Sachsens Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) im MDR-Sachsenspiegel. Ein Ministeriumssprecher erklärte weiter: „Das Innenministerium sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt.“ Das Urteil sei ein Beispiel für das gute Zusammenwirken von Polizei und Justiz.

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