Bundesgerichtshof gibt ehemaligen RAF-Mitgliedern recht
Karlsruhe. Drei ehemalige RAF-Mitglieder dürfen nicht zur Aussage gezwungen werden. Das entschied am Freitag der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Der 3. Strafsenat gab den Beschwerden von Christian Klar, Brigitte Monhaupt und Knut Folkerts statt. Die drei haben sich damit erfolgreich gegen eine drohende Beugehaft zur Wehr gesetzt. Die hatte die Bundesanwaltschaft beantragt, weil die Ex-Terroristen sich weigern, Aussagen zum Mordanschlag auf den früheren Generalbundesanwalt Siegfried Buback zu machen. Buback und seine beiden Begleiter waren im April 1977 von zwei bis heute unbekannten Tätern erschossen worden.
Das Verfahren war erst im April 2007 knapp 20 Jahre nach der wieder aufgenommen worden. Mit Hilfe der Aussage von Klar, Monhaupt und Folkerts sollte geklärt werden, ob das ehemalige RAF-Mitglied Stefan Wisniewski der Todesschütze war. Wisniewski war durch Aussagen eines weiteren Terroristen gegenüber dem Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts, Michael Buback, belastet worden. Auch bislang unbekannte Aussagen des früheren RAF-Mitglieds Verena Becker gegenüber Verfassungsschützern sollen diesen Verdacht erhärten.
Die drei Ex-Terroristen, die sich nun erfolgreich vor dem BGH gewehrt haben, waren bereits 1985 auch als Mittäter bei dem Buback-Mord verurteilt worden. Deshalb war die Bundesanwaltschaft der Meinung, dass ihnen kein weiteres Zeugnisverweigerungsrecht zustehe. Doch das sahen die Karlsruher Richter anders. Immerhin sind längst noch nicht alle Taten aus dieser Zeit aufgeklärt. Den Richtern zufolge bestünde die Möglichkeit, dass sich die drei ehemaligen RAF-Mitglieder im Hinblick auf diese Taten hätten belasten müssten. Dabei geht es um die so genannte „Offensive 77“ – eine Anschlagserie der RAF.
Nach Angaben des BGH enthält das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart aus dem Jahr 1985 konkrete Hinweise, dass die Ermordung Bubacks sowie ein Raketenangriff auf die Bundesanwaltschaft Teil dieser Offensive 77 gewesen seien. So soll Folkerts bei der Ausforschung der Lebensumstände des am 30. Juli 1977 ermordeten Bankiers Jürgen Ponto mitgewirkt haben. Klar und Mohnhaupt waren nach Feststellung des Stuttgarter Urteils maßgeblich in Planung und Ausführung der „Offensive 77“ verstrickt waren. So könne nicht ausgeschlossen werden, dass sie auch an dem Raubüberfall auf den Waffenhändler F. am 1. Juli 1977 beteiligt waren, bei dem Mitglieder der RAF den Inhaber des Geschäfts zu töten versuchten und Waffen erbeuteten. Brigitte Mohnhaupt trug bei ihrer Festnahme am 11. November 1982 eine Waffe bei sich, die aus dem Raubüberfall auf das Waffengeschäft F. stammte.
Der Sohn des Opfers, Michael Buback, wollte die Entscheidung der Karlsruher Richter nicht kommentieren. Der Verfassungsschutz solle nun die von der Bundesanwaltschaft erbetenen Akten freigeben, um zu einer Klärung zu kommen, sagte Buback dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.

