"Sturm 34": Schwarzer Tag für die Staatsanwältin

Angeklagter Alexander G. relativiert seine frühere Aussage
Dresden. Kein guter Tag für Staatsanwältin Beatrice Baumann im Prozess gegen fünf führende Mitglieder der verbotenen Neonazi-Kameradschaft „Sturm 34“. Erst wurde bekannt, dass ihr offenbar von höherer Stelle untersagt worden war, wie ursprünglich geplant weitere Akten zu Fällen aus der Verbotsverfügung beiziehen zu lassen. Dann wurde auch noch die Aussage eines wichtigen Zeugen durch den Angeklagten Alexander G. weitgehend relativiert.
taatsanwältin Baumann hatte noch am vergangenen Freitag zum Missfallen des Vorsitzenden Richters Martin Schultze-Griebler angekündigt, weitere Akten zu dem Verfahren beiziehen zu lassen. Offenbar weil sie und ihr unmittelbarer Vorgesetzter diese für eine Verurteilung der Fünf wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung für wichtig hielt. Doch gestern dann die Kehrtwende. Hinter vorgehaltener Hand erfuhr die „Sachsen Zeit“, dass ihr genau das untersagt worden sei. Von einem der Anwälte auf den Antrag angesprochen sagte sie nach der Verhandlung: „Ich kann ihnen ja meinen Antrag per Email zuschicken.“ Bei den möglicherweise wichtigen Akten geht es um sämtliche mehr als 30 Fälle, die den Mitgliedern von „Sturm 34“ in der Verbotsverfügung von Sachsens Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) zur Last gelegt werden. Ob die Verteidiger nun ihrerseits die Beiziehung der Akten beantragen werden, steht noch nicht fest.
)Besonders ärgerlich dürfte auch die Aussage von Alexander G. nach der Zeugenvernehmung eines Kripobeamten vom Landeskriminalamt sein. Jörg V. (46) hatte dem Gericht mehr als eine Stunde ausführlich über die Vernehmung von Alexander G. im Oktober 2006 berichtet. Er sei extra nach Ravensburg gefahren, um die Vernehmung vor Ort durchzuführen erinnerte sich der Kripo-Mann. Alexander G. habe bereitwillig Angaben zur Gründung, zur Rolle des Bauhofbesitzers Rudolf S. und zu verschiedenen Gewalttaten gemacht. Er habe deutlich gemacht, dass er Gewalt ablehne. So habe der Angeklagte beim Überfall auf die Esso-Tankstelle in Stollberg gemeinsam mit Sebastian W. nur eine Beobachter Rolle gehabt. Beide hätten die übrigen Sturm 34-Leute mehrfach dazu aufgefordert „den Scheiß zu lassen“. Etliche der braunen Kameraden sollen an diesem Abend im Mai 2006 eine regelrechte Gewaltorgie veranstaltet haben. In der Vernehmung habe Alexander G. außerdem berichtet, dass Rudolf S. die Kameradschaft auch als Geldeintreiber einsetzen wollte. Der Bauhofbesitzer habe ihm gesagt, dass er Außenstände in Höhe von 2000 Euro habe, die die Kameraden eintreiben sollten – notfalls mit Gewalt. Zur Belohnung dürften sie die Hälfte der Summe behalten.
Doch kaum war die Vernehmung von Jörg V. beendet, meldete sich der angeklagte Polizistensohn zu Wort. Vieles seiner damaligen Aussage seien Mutmaßungen gewesen. Mit Blick auf die Geldeintreiberrolle der Kameradschaft sagte Alexander G.: „Das war ein Gespräch im Suff.“ Da sei wohl nie etwas draus geworden. Auch bei der Gründungsveranstaltung am 4. März 2006 habe er lediglich ein paar allgemeine Worte zu Kameradschaften gehalten. Immerhin habe er ausgiebige Erfahrungen mit einer Kameradschaft in seiner Heimat gehabt. Probleme mit der Polizei habe es nie gegeben. Im übrigen habe er unter der besonderen Fürsorge eines Polizisten gestanden. „Der war mein Fußballtrainer.“ Rein zufällig arbeitete der Polizist für den Staatsschutz.

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