Dresden. Die für kommende Woche geplante Urteilsverkündung im Mammut-Prozess gegen fünf führende Mitglieder der verbotenen Neonazi-Kameradschaft „Sturm 34“ wird es frühestens im August geben. Anders als vorgesehen konnte die Beweisaufnahme am Freitag nicht geschlossen werden. Grund: Eine seit längerem angekündigte Erklärung des Angeklagten Alexander G. fiel so dürftig aus, dass wenigstens ein weiterer Zeuge gehört werden muss.
Gleichzeitig zeigte sich der Vorsitzende Richter Martin Schultze-Griebler zunehmend dünnhäutig. Die Verteidigerin von Peter W., Ines Kilian, beschimpfte er sogar mit den Worten: „Das ist eine saublöde Bemerkung.“ Die Anwältin hatte zuvor mit Blick auf die berufliche Tätigkeit ihres Mandanten gesagt, dass sie es toll finde, wenn das Gericht keinen Zweifel an der selbstständigen Arbeit des Angeklagten habe und nur den Erkenntnissen aus der Hauptverhandlung folge. Nach Auffassung von Schultze-Griebler war diese Anmerkung „für einen Verteidiger unwürdig“.
Doch auch Staatsanwältin Beatrice Baumann bekam beim jüngsten Verhandlungstag vor der Staatsschutzkammer am Landgericht in Dresden ihr Fett weg. Eine erneute Befragung eines vernehmenden LKA-Beamten als Zeugen war aus Sicht des Richters gerade noch so hinnehmbar. Aber die geforderte Beiziehung sämtlicher Akten zu den fast 40 Fällen, die in der Verbotsverfügung genannt werden, sei so Schultze-Griebler „ein unmöglicher Vorgang“. Allein die Menge der Akten entspreche wohl einer LKW-Ladung. Im übrigen hätte die Staatsanwaltschaft, die entsprechenden Akten jederzeit selber ins Verfahren einführen können. Ob diese Akten nun tatsächlich noch angefordert werden, wird wohl erst bei einem der nächsten Verhandlungstage entschieden. Hintergrund zu der neuerlichen Diskussion um fehlende Akten ist offenbar ein Hinweis an die Staatsanwaltschaft, dass die derzeitigen Beweise für eine Verurteilung wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung nicht ausreichen könnten.
Sämtliche Anträge der Verteidiger hatte das Gericht zuvor abgewiesen. Ein Befangenheitsantrag gegen den Schöffen Siegfried H. wurde abgeschmettert. Siegfried H. sei nicht befangen. Er habe seine Erkrankung dem Gericht sofort nach Bekanntwerden mitgeteilt. Seine eingeschränkte Leistungsfähigkeit bestehe erst seit Beginn der Erkrankung. Mit Blick auf die noch ausstehenden Prozesstage seien deshalb ausreichend Pausen geplant, versicherte der Vorsitzende Richter. Auch die Beschlagnahme der VP-Akte des ebenfalls angeklagten Staatsschutz-Informanten Matthias Rott lehnte das Gericht ab. Dies widerspreche dem Wohle des Freistaates und sei mit Blick auf den Einsatz künftiger V-Leute nicht vereinbar.
Nächsten Donnerstag und Freitag wird weiter verhandelt. Dann gibt es eine erneute Unterbrechung. Weiter geht es dann ab dem 4. August.
