Sturm 34-Prozess: Noch diese Woche Plädoyers

Dresden. Der Prozess gegen fünf führende Mitglieder der verbotenen Neonazi-Kameradschaft „Sturm 34“ wurde gestern nach Wochen langer Unterbrechungspause fortgesetzt. Noch in dieser Woche soll es die ersten Plädoyers geben, kündigte der Vorsitzende Richter der Staatsschutzkammer am Dresdner Landgericht, Martin Schultze-Griebler an. Für die Urteilsverkündung hat er nach eigenen Angaben eine Stunde eingeplant. Und die soll es nach seinem Willen bereits in der kommenden Woche geben. Ob es allerdings zu einem Schuldspruch wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung kommt, ist indessen mehr als fraglich.
Zu dünn scheinen die Beweise, die dafür notwendig wären. Feste Strukturen waren bei „Sturm 34“ so gut wie nicht vorhanden. Klare Regeln gab es auch keine. Wer mitmachen wollte, durfte dabei sein. Eine Vereins- oder Kameradschaftskasse im engeren Sinne gab es ebenfalls nicht. Eine Bierkasse wurde geführt, dass bestätigte auch gestern ein Zeuge vom Landeskriminalamt, der mehrere Mitglieder der Kameradschaft vernommen hatte. Selbst der Austritt eines Mitgliedes wurde nicht zwangsweise mit Repressionen belegt.

Zeuge Jörg V. (46) vom LKA erinnerte sich gestern an die Vernehmung von Steve E. Der hatte nach eigenen Angaben zum harten Kern der Kameradschaft gehört. Er hatte sich sogar als erster eine Sigrune auf den Unterarm tätowieren lassen. Doch als ihm die Gewaltorgien zu viel wurden, habe er den „Sturm 34“ verlassen und sich das Erkennungsmerkmal übertätowieren lassen. „Ohne irgendwelche nachteiligen Folgen“, so der Ermittler weiter. Möglicherweise sei, dass auf den Umstand zurückzuführen, dass er zum Führungszirkel gehört habe. Dass es bei anderen Kameraden anders war, habe er gehört. Im Fall des mitangeklagten V-Mannes Matthias Rott steht dessen Gefährdung wohl in engem Zusammenhang mit seiner Enttarnung als Verräter.

Zu Beginn der gestrigen Verhandlung hatten die Verteidiger einen umfassenden Antrag gestellt, die so genannte V-Mann-Akte von Rott bei der Polizeidirektion Chemnitz-Erzgebirge beschlagnahmen zu lassen. Die war von Sachsens Innenminister bereits im Mai als Staatsgeheimnis eingestuft worden. Um die Rolle des inzwischen 41-Jährigen Matthias Rott hatte es widersprüchliche Aussagen vor Gericht gegeben. Nach eigenen Angaben will Rott bereits im Oktober 2005 Kontakt zu den Staatsschützern aufgenommen und wenig später mit seiner V-Mann-Tätigkeit begonnen haben. Die Staatsschützer sehen das freilich anders. Danach habe Rott mit seiner Informanten-Tätigkeit erst nach der Gründung der Kameradschaft am 4. März 2006 begonnen. Immerhin mussten die Zeugen vom Staatsschutz inzwischen einräumen, dass Rott den Kontakt zu ihnen deutlich vor der Gründung gesucht hatte.

)Der Prozess wird am Donnerstag mit der Vernehmung weiterer Zeugen fortgesetzt. Ob der enge Zeitplan durchzuhalten ist, scheint indes fraglich. Am Rande der gestrigen Verhandlung wurde bekannt, dass der Gesundheitszustand eines Schöffen nach wie vor besorgniserregend ist. Danach ist der Schöffe nach eigenen Angaben gerade mal zwei Stunden am Tag verhandlungsfähig. Auf Grund von Atemproblemen werde er nach dieser Zeit schlagartig müde. Nur mit Tricks gelinge es ihm wach zu bleiben. Ob er dem Prozess aufmerksam folgen kann wird seitens der Anwälte bezweifelt. Wohl auch deshalb kündigte der Vorsitzende Richter an, dass es an den noch folgenden Verhandlungstagen größere Pausen geben werde.

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