Urteilsverkündung für den 18. August geplant
Dresden. Für die fünf führenden Mitglieder der verbotenen Neonazi-Kameradschaft „Sturm 34“ wird es eng. Der Vorsitzende Richter Martin Schultze-Griebler machte den Angeklagten im Prozess vor der Staatsschutzkammer am Landgericht in Dresden deutlich, dass das Gericht dazu tendiert die jeweils schwerste Straftat bei einer Verurteilung zu Grunde zu legen. Sollten die Fünf wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, gefährlicher Körperverletzung und besonders schweren Landfriedensburchs verurteilt werden, drohen ihnen mehrjährige Haftstrafen.
Zuvor hatte der Vorsitzende Richter die richterliche Vernehmung von Alexander G. verlesen. Darin hatte er ein umfassendes Geständnis abgelegt und nicht nur ausführlich über die dunklen Machenschaften der Kameradschaft berichtet, sondern auch Namen genannt und etliche Mitglieder zum Teil schwer belastet. Nach Angaben von Alexander G. kam das Geständnis allerdings nicht mit rechten Dingen zustande. Ihm sei von Kriminalbeamten aus Ravensburg gesagt worden, dass er bereits von anderen belastet worden sei und nun endlich aussagen solle. „Mir wurde gedroht. Ich wurde erpresst“, behauptete der Polizistensohn jetzt vor dem Landgericht in Dresden. Unter anderen Umständen hätte er nie so umfassend ausgesagt.
Alexander G. hatte bereits am Vortag seine Vernehmung durch einen Beamten des Landeskriminalamtes relativiert. Vieles, was er damals ausgesagt hätte, seien Mutmaßungen gewesen. So sei eine Absprache mit dem Bauhofbesitzer Rudolf S., die Kameradschaft als Geldeintreibertruppe einzusetzen, nicht mehr als ein Gespräch im Alkoholrausch gewesen.
Der Prozess wird erst Anfang August mit der weiteren Verlesung der Einträge aus dem Bundeszentralregister fortgesetzt. Die Urteilsverkündung ist derzeit für den 18. August geplant. Ursprünglich sollte der Prozess bereits im Mai zu Ende gehen. Aber durch eine Erkrankung des Schöffen kam es zu einer mehrwöchigen Unterbrechung.
